217 W 17. Regierungsblatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart, Freitag den 26. Juni 1903. Inhalt: Bekanntmachung des Minifteriums, der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, betreffend seine amtliche Bezeichnung. Vom 16. Juni 1903. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, Ketreßeen die uni 1908. — Bekanntmachung der E. Dn- des Württembergischen Kreditvereins in Stuttgart. Vom 22. I Berfügung des Ministeriums des Innern, betreffend das Verbot des im Umherziehen erfolgenden Handels mit Geflügel. Vom 22. Juni 1903. Sekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenhriten, Ver kehrsabteilung, betreffend seine amtliche Lezeichnung. Vom 16. Juni 1903. Seine Königliche Majestät haben am 13. Juni d. J. allergnädigst angeordnet, daß die für die Behandlung der Verkehrsangelegenheiten bei dem Ministerium der aus- wärtigen Angelegenheiten bestehende Abteilung (vergl. die Königliche Verordnung, betreffend die Verwaltung und Beaufsichtigung der Verkehrsanstalten, vom 20. März 1881, Reg. Blatt S. 99) künftig die Bezeichnung „Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung" zu führen hat. Stuttgart, den 16. Juni 1903. v. Soden.