222 Nach diesem Plane soll die neue Straße, welche die Fortsetzung der sogenannten Hardtumgehungsstraße von Laichingen nach Boͤttingen bildet, ohne wesentliche Steigungen südlich der bisher bestehenden Straße Auingen-Böttingen geführt werden. In dem Verfahren zum Zweck der Zwangsenteignung wird die Amtskörperschaft Münsingen durch eine von dem Amtsversammlungsausschuß gewählte Kommission, bestehend aus Stadtschultheiß Hörner von Münsingen und Gemeinderat Mangold von Loaichingen, vertreten. Als Enteignungsbehörde wird die Regierung für den Donaukreis bestellt. Unser Ministerium des Innern ist mit der Vollziehung dieser Verordnung beauftragt. Gegeben Schloß Friedrichshafen, den 28. Juni 1903. Wilheln. Breitling. Pischek. Zeyer. v. Soden. Weizsäcker. v. Schnürlen. Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.