251 4) für die Bahnstrecke Ravensburg—Friedrichshafen als erste Rate 2000000 M, 5) für die Bahnstrecke Stuttgart Besttahihef Böblingen als erste Rtte . 500000 7. Art. 4. Für sonstige Erweiterungen und Verbesserungen an den im Betrieb befindlichen Bahnen werden 10 230000 x bestimmt und zwar: 1) für die Erweiterung des Bahnhofs Mühlacker als zweite Rate 100000 ““, 2) für die Erweiterung des Bahnhofs Feuerbach als zweite Rate 1000000 J4, 3) für die Erweiterung der Wagenwerkstätte Cannstatt als zweie RNateH 500 000 ¾. 4) für die Erveiterung des Vahnhofs Plochingen als dritte Nate 1000000 MA, 5) für die Erweiterung des Bahnhofs Süßen als letzte Rate 130000 “4, 6) für die Erweiterung des Bahnhofs Ulm als dritte Nate 2000000 “, 7) für die Erweiterung des Bahnhofs Pforzheim als zweite Rate 200000 J, 8) für Erweiterungs= und Neubauten auf der Station Freuden-= stadt, Hauptbahnhof, als zweite Ratt . 600000 , 9) für die Erweiterung der Station Schiltach als eiste Rate .100000 M, 10) für die Erweiterung des Bahnhofs Reutlingen als erste Rate 1600000 M, 11) für die Erweiterung des Bahnhofs Aalen als dritte Rate 1400000 “, 12) für die Durchführung der Bahnsteigsperre auf der Strecke Bretten — Stuttgart — Ulm — Friedrichshafen — zunde gegen Bayern und Baden als erste NRte 400000 , 13) für die Beseitigung von schiencugleichen un als erste Rattet 500000 A, 14) für Maßnahmen zur bchebn der bercheidenn als arfe Ratt #1 .. 700000 ,