427 Gesamtverzeichnis derjenigen Lehranstalten, welche gemäß §. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. Vemerkungen: 1. Die mit bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnafien (B. a und C. a) an Orten, an welchen sich keine der zur Erteilung von Befähigungszeugnissen berechtigten Anstalten unter Ab, B. b und c oder C. b (Nealgymnasium, Realprogymnasium, Realschule) mit obliga- torischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen befreiten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig teilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugnis über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 2. Die mit einem “ bezeichneten Lehranftallen haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. #½% bersicht. ffentliche — l Selte Gymnasien (A. a) .. 427 Realprogymnasien (C. b)J. 443 Realgymnasien (A. 0 435 Raalschulen (C. c) 444 Oberrealschulen (A. c). 438 Offentliche Schullehrerseminare c. 4) 449 Progymnasien (6. 0)0 439 1 Andere öffentliche Lehranstalten (C. e) 452 Realprogymnasien (B. b) . .. "440 Privat-Lehranstalten „ 458 Realschulen (6ö,# c) 440 Lehramstallen im Auslandded 456 Progymnasien (C. aJ. 441 Offentliche Fehranstalten. A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur Darlegung der Befähigung genügt. a. Gymnasten. I. Königreich Preußen. Arnsberg, Aachen: Kaiser Karls-Gymnafium, schersleben, Kaiser Wilhelms-Gymnasium, Attendorn, Allenstein, Aurich, Altona, Barmen, Anklam, Bartenstein.