454 Sachsa a. Harz: fLehr- und Etrziehungsanstalt (Privatrealschule) von Wilbrand Rhotert, St. Goarshausen: Erziehungsinstitut (Institut Hofmann) des Dr. Gustav Müller (früher Karl Harrach), Telgte: Progymnafiale und thöhere Bürgerschul- Abteilung des Erziehungsinsti- tuts des Dr. Franz Knickenberg. Höhere Privat-Knabenschule von Hofrat Karl Faber (Realschule und Realprogymnasium).“) II. Köntgreich Bayern. Augsburg: ##Allgemeine Handels-Lehranstalt von Gustav Hoffmann,!) Donnersberg bei Marnheim (Pfalz): sReal= und Erziehungsanstalt unter Leitung des Dr. Ernst Goebel u. des Gustav Goebel (früher Dr. Ernst Goebel), Dürkheim a. H.: FRealschule des Heinrich Bär- mann,) Frankenthal (Pfalz): 1Reallehrinstitut von Va- lentin Trautmann u. Eugen Wehrle, Fürth: 1Israelitische Realschule des Dr. Alfred Feilchenfeld.) Marktbreit a. Main: f Real- und Handelsschule des Joseph Damm, Nülrnberg: Real- und Handelslehranstalt (In- stitut M. Gombrich).") Wiesbaden: .l 1904 einschließlich Geltung. 1 Privat-Lehranstalten. III. Königreich Sachsen. Dresden: sPrivatrealschule mit Pensionat von Oskar Koldewey (früher Ernst Böhme), 5) ##Realinstitut von G. Müller-Gelinek (früher G. Müller-Gelinek und Dr. P. Th. Schumann,) Realklassen der Unterrichts- und Er- ziehungsanstalt des Dr. Ernst Zeidler) Leipzig: #Erziehungsanstalt des Dr. Nobert Barth (früher Dr. E. J. Barth), 1Privatschule des Dr. Friedrich Thomas Roth, Privatrealschule Toller.) IV. Königreich Württemberg. Stuttgart: Höhere Handelsschule unter Leitung des Professors Eugen Bonhöffer, Realistische Abteilung der Privat- Lehranstalt des Professors Karl Widmann (des Instituts Rauscher). V. Großherzogtum Baden. Waldkirch: #Erziehungsanstalt des Dr. Rudolph Plähn. VI. Großherzogtum Hessen. Offenbach a. Main: Goetheschule des Oberlehrers #. D. Ernst Gerloff (srüher Dr. Pius Sack).) von Otto Albert Mit rückwirkender Krast bis zum Ostertermin 1902. Die Berechtigung hat vorläufig bis zum Ostertermin Die bis zum Michaelistermin 1902 einschließlich gewährte Berechtigung ist bis zum Jahre 1905 ein- schliehlich verlängert worden. Die Berechtigung gilt bis zum Jahre 1905 einschließlich und zwar mit rückwirkender Kraft für die Abschluß- prüfung von 1002. #) Die seiner Zeit bis zum Herbst 1902 einschließlich erteilte Berechtigung hat noch für das Schuljahr 1902 3 Geltung. 4) Die Berechtigung hat vorläufig bis zum PrÜfungstermin 1904 einschließlich Geltung. 5) Die Berechtigung hat vorläufig bis zu Ostern 1903 einschließlich Geltung. 68) Auf dieser Anstalt ist der obligatorische Unterricht im Latein auf die drei unteren Klassen beschrönkt. 7) Die Berechtigung hat vorlöusig bis zum Ostertermin 1905 einschließlich Geltung. 8) Die Berechtigung hat vorläufig bis zum Herbsttermin 1903 einschließlich Geltung.