472 Formular III. Urkunde über die Pflichtigkeit zum Rostenersatz. verurteilte kann eine Verpflichtung zu Leistung eines Ersatzes für die Kosten der Strafvollstreckung nicht auferlegt werden. Oder: Für den (die) zu verurteilte ist der Betrag des für die Kosten der Strafvollstreckung zu leistenden Ersatzes auf für das Jahr festgesetzt worden, welcher bei zu erheben ist.