Aulage B. . Antineon Lochers. . Augenheilbalsam, vegetabilischer, Reichels (auch Ophthalmin Reichels). . Diphtheritismittel Noortwyds (auch Noortwycks antiseptisches Mittel gegen Diphtherie). . Heilmittel des Grafen Mattei (auch Graf Cesare Matteische elektro-homöopathische Heilmittel). Sternmittel, Genfer, Sauters (auch elektro-homöopathische Sternmittel von Sauter in Genf, oder Neue elektro-homöopathische Sternmittel usw.). G — U d — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend das Verbot der öfFentlichen Ankündigung des Andiphon Bernards und der Voltamittel. Vom 4. November 1903. Auf Grund der Art. 28a und 51 des Landespolizeistrafgesetzes vom. 0# ( 4. Jul 1896 Reg. Blatt S. 891) 2 (nellPians.:8) wird nachstehendes verfügt: § . Die öffentliche Ankündigung folgender, den Geheimmitteln gleichgestellter Mittel ist verboten: Audiphon Bernards (auch Audiphones invisibles oder Unsichtbares Audiphon Bernard), Voltamittel (insbesondere Voltakreuze, Voltasterne, Voltauhren, auch elektro-galvanische Voltamittel oder einfache oder Doppel= oder große Voltamittel). §2 Diese Verfügung tritt am 1. Januar 1904 in Kraft. Stuttgart, den 4. November 1903. Pischek. Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.