98 Verfügnug des Ministeriums des Innern, bekreffend die Abänderung des Statute der Staatsirrenanstalten. Vom 5. Mai 1904. Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät vom 5. Mai 1904 wird der § 16 Ziff. I des Statuts der Staatsirrenanstalten vom 20. März 1899 (Reg. Blatt S. 249) wie folgt abgeändert: 1) in Abs. 2 werden nach „Oberamtsarztes“ die Worte eingefügt: „oder, wenn der Kranke in der psychiatrischen Klinik der Universität Tübingen sich befindet, des Direktors der Klinit“ 2) in Abs. 3 werden hinter „Oberamtsarzt“ die Worte eingefügt: „beziehungsweise den Direktor der psychiatrischen Klinik in Tübingen.“ Stuttgart, den 5. Mai 1904. Pischek. Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.