124 maßgebenden Jahres die Bewirtschaftungskosten abgezogen werden. Dabei ist der bei Beginn und am Schlusse des Wirtschaftsjahrs (beziehungsweise Steuerjahrs) vorhandene Bestand an Wirtschaftserzeugnissen und Vorräten mit in Anschlag zu bringen. Hienach sind behufs Ermittlung des Einkommens: I. in Einnahme zu stellen insbesondere: 1) der Erlös aus allen gegen Barzahlung oder auf Kredit veräußerten Erzeugnissen sämtlicher Wirtschaftszweige, sowie aus dem Vermieten von Wirtschaftsmitteln (aus Lohnfuhren, Ackerbestellen, aus Vermieten von Maschinen usw.); 2) der nach den örtlichen Mittelpreisen zu berechnende Geldwert aller Wirtschafts- erzeugnisse, welche zur Bestreitung des Haushalts des Steuerpflichtigen, zum Unterhalt seiner Familienangehörigen sowie des nicht im Wirtschaftsbetriebe tätigen Personals verbraucht oder sonst zum Nutzen oder der Annehnmlichkeit der Familie und des eben bezeichneten Personals verwendet sind. Hieher gehört namentlich auch der Aufwand an Naturalien für die Beköstigung des zur persönlichen Bedienung gehaltenen Gesindes, für die Unterhaltung von Luxuspferden u. dergl.; 3) die Zinsen und sonstigen Bezüge aus etwaigen Forderungen und Wertpapieren, die zum landwirtschaftlichen Betriebskapital gehören, auch wenn sie noch nicht eingegangen sind; hiezu kommt: 4) der Geldwert des am Schlusse des Wirtschaftsjahrs beziehungsweise Steuerjahrs vorhandenen Bestandes an Wirtschaftserzeugnissen und Vorräten. II. Von der Einnahme sind als Bewirtschaftungskosten abzuziehen die — sei es bereits geleisteten, sei es noch rückständigen — Ausgaben, insbesondere: 1) für Unterhaltung — nicht auch für den Neubau oder die Erweiterung — der Wirtschaftsgebäude einschließlich der Wohnungen für das im Wirtschaftsbetrieb tätige Personal, ferner für Unterhaltung der übrigen dem Wirtschaftsbetriebe dienenden oder denselben sichernden baulichen Anlagen (Mauern, Zäune, Wege, Brücken, Brunnen, Wasserleitungen, Dämme, Schleusen, Anlagen für Ent= und Bewässerung); 2) für die Erhaltung und Ergänzung — nicht auch für die Verbesserung und Vermehrung — des lebenden und toten Mirtschaftsinventars;