188 Muster 5 (zu § 36). Nachdem der Kandidat der Pharmazie (Vor= und Zuname) aus am ½ 19 die pharmazeutische Prüfung vor der Prüfungskommission in. mit der Zensur bestanden und die Bestimmungen über die Gehilfenjahre mit dem ien 19 erfüllt hat, wird ihm hierdurch die Approbation als Apotheker für das Gebiet des Deutschen Reichs gemäß § 29 der Reichs-Gewerbeordnung erteilt. , den ten 19 (Siegel und Unterschrift der approbierenden Behörde.) Approbation für als Apotheker.