246 praktischen Arzte und Oberarzte der Reserve Dr. Sthamer zu Johannesburg (Südafrika) auf Grund des § 42 Ziffer 2 der Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden ist, die im § 42 unter Ziffer 15 und b ebendaselbst bezeichneten Zeugnisse über die Untauglichkeit oder bedingte Tauglichkeit auch für diejenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in der portu- giesischen Kolonie Mogçambique haben. Berlin, den 5. August 1904. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Sydow. Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Fleischbeschan- und Schlachtungestatistik. Vom 22. August 1904. §. Nach den vom Bundesrat festgestellten Bestimmungen über die Fleischbeschau= und Schlachtungsstatistik sind über die Ergebnisse der Fleischbeschau vier statistische Zusammen- stellungen zu fertigen und zwar: I. eine jährliche Zusammenstellung der Ergebnisse der Schlachtvieh= und Fleisch- beschau bei Schlachtungen im Inland nach Formular Anlage A; II. eine jährliche Zusammenstellung der Ergebnisse der Fleischbeschau bei dem in das Zollinland eingeführten Fleische nach Formular Anlage B; III. eine jährliche Zusammenstellung der Befunde von Tuberkulose bei in Schlacht- höfen geschlachteten Tieren nach Formular Anlage C; IV. eine vierteljährliche Nachweisung über die der Schlachtvieh= und Fleisch- beschau unterstellten Tiere nach Formular Anlage D. I. Jährliche Zusammenstellung der Ergebnisse der Schlachtvieh= und Fleischbeschau bei Schlachtungen im Inland. §2. Die von den Fleischbeschauern gemäß § 47 Abs. 2 der bundesrätlichen Ausführungs- bestimmungen A zum Schlachtvieh= und Fleischbeschaugesetz (Reg. Blatt von 1902 S. 271)