355 25. Regierungsblatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart, Freitag, den 4. November 1904. Inhalt: Bekanmimachung des Justizministeriums, betreffend den Abonnementspreis für das Regierungsblatt und für das Meichs-Gesetzblatt auf das Kalenderjahr 1905. Vom 26. Oktober 1904. — Verfügung der Ministerien des Aunern- und der, der Finaczen. betreffend die Vornahme einer Viehzählung in Wrttemberg am I1. Dezember 1904. om 1. November 1904 HBekanntmachung des Jnstizministeriums, betreffend den Abonnementspreis für das Regierungsblatt und für das Reichs-Gesetzblatt auf das Kalenderjahr 1905. Vom 26. Oktober 1904. Der Abonnementspreis für den Jahrgang 1905 des Regierungsblattes ist auf 4 .& und derjenige des Reichs-Gesetzblattes auf 1 4 20 H für das Exemplar festgesetzt worden. Die Abonnementsgebühren für die durch die Post zu versendenden Exemplare dieser Blätter sind, wie bisher, von den Abonnenten an die betreffenden Poststellen zu bezahlen und von diesen gleichzeitig mit den Bestellungen bis zum 31. Dezember ds. Is. an die Justizministerialkasse einzusenden. Die in Stuttgart wohnenden Abonnenten können nach ihrer Wahl entweder bei einer der hiesigen Postanstalten oder bei der Expedition des Regierungsblattes, Graben= straße Nr. 3, oder bei der Justizministerialkasse, Karlsstraße Nr. 1, vorausbezahlen. Stuttgart, den 26. Oktober 1904. Breitling.