379 29. Regierungsblatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart, Freitag den 25. November 1904. Inhalt: Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend diesengen ankenhans er und zaedirissgewisten hal lichen Institute, welche bis auf weiteres zur Annahme von d. ## tekanntmachung des Ministeriums des Innern, beireffend ditjenigen frankenhäuser und medizinisch-wissenschaftlichen Institute, welche bis auf weiteres zur Annahme von Praktikanten ermächtigt find. Vom 15. November 1904. Die in Nr. 47 (Beilage) des Zentralblatts für das Deutsche Reich vom 4. No- vember 1904 enthaltene Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 28. Oktober 1904 wird in nachstehendem veröffentlicht. Stuttgart, den 15. November 1904. e Pischek. Bekanntmachung. Gemäß § 59 der Prüfungsordnung für Arzte vom 28. Mai 1901 (Zentralblatt für das Deutsche Reich Seite 136) wird hierunter ein Verzeichnis derjenigen Krankenhäuser und medizinisch- wissenschaftlichen Institute, welche bis auf weiteres zur Annahme von Praktikanten ermächtigt sind, bekannt gemacht. " Berlin, den 28. Oktober 1904. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Dr. Hopf.