18. 23. 29. 17. 17. VI Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Staatseisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für den viergleisigen Ausbau der Hauptbahnstrecke Zuffenhausen—Ludwigsburg und für die damit zusammenhängenden Bahnhof-Umbauten und -Erweitcrungen erforderlichen Grundeigentums im Wege der Zwangsenteignung. 212. .Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Gebühren für die Prüfung von Dampfkesseln. 214. Regierung des Donaukreises. Bekanntmachung, betreffend die Vereinigung eines Teils des Bezirks der Gesamtgemeinde Schnetzenhausen, Oberamts Tettnang, mit dem Bezirk der Stadtgemeinde Friedrichshafen. 220. Justizministerium. Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung der von der verstorbenen Freiin Julie von Wöllwarth-Lauterburg errichreten Familienstiftung in Hohenroden, Gemeinde Essingen. 220. Gesetz, betreffend die Verlängerung der Befugnis der Württembergischen Notenbank in Stuttgart zur Ausgabe von Banknoten. 223. Mai. Gesetz, betreffend einen Ersten Nachtrag zu dem Finanzgesetz für die Finanzperiode 1. April 1909 bis 31. März 1911. 217. Gesetz, betreffend einen Zweiten Nachtrag zu dem Finanzgesetz für die Finanzperiode 1. April 1909 bis 31. März 1911. 218. -Gesetz, betreffend einen Dritten Nachtrag zu dem Finanzgesetz für die Finanzperiode 1. April 1909 bis 31. März 1911. 219. f. Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen. 224. — Berichtigung. 260. fl. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabtei- lung. Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Nebenbahn von Weingarten nach Niederbiegen und einer Straßenbahn von Weingarten nach Baienfurt. 227. . Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsab- teilung. Bekanntmachung, betreffend die Anderung der Genehmigungsurkunde für die Neben- bahnen Jagstfeld—Neuenstadt, Vaihingen—Enzweihingen und Amstetten—Gerstetten. 242. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsab- teilung. Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Nebenbahn von Neuenstadt am Kocher nach Ohruberg und die neue Fassung der Genehmigungsurkunde für die Strecke Jagstfeld—Neuenstadt. 244. Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Zulassung von in der Nähe der württembergischen Grenze wohnhaften, einem andern deutschen Bundesstaat angehörigen Hebammen zur Ausübung ihrer Berufstätigkeit in Württemberg. 258.