13 3. Regierungsblatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart, Samstag, den 5. Februar 1910. Inhalt: Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend das Gesamtverzeichnis der zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten. Vom 5. Januar 1910. S. 18. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche im Staate Santa Katharina (Brasilien). Vom 18. Januar 1910. S. 48. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend den Bestand der Eichämter. Vom 22. Januar 1910. S. 48. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend das Verbot der Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh und Ziegen aus der Schweiz. Vom 26. Januar 1910. S. 49. — Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, betreffend die Genehmigung der Missionsstiftung der Familie Johann Wilhelm Engelmann aus Löhmigen (S.-A.) in Stuttgart. Vom 21. Januar 1910. S. 49. ekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betressend das Gesamtverzeichnis der zur Ausstellung von Zeugnissen über die wiszenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten. Vom 5. Januar 1910. Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem Anhang zu der Nr. 58 des Zentralblattes für das Deutsche Reich von 1909 erlassene Bekanntmachung vom 20. September 1909, betreffend das Gesamtverzeichnis der zur Ausstellung von Zeug- nissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Stuttgart, den 5. Jannar 1910. Pischek. von Marchtaler.