14 Gesamtverzeichnis derjenigen Lehranstalten, welche gemäß § 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. Bemerkungen: 1. Die mit " bezeichneten Anstalten gymnafsialen oder realgymnafialen Charakters find befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen beziehungsweise Eng- lischen befreiten Schülern auszustellen, wenn diese an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterrichte regelmäßig teilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda ein Zeugnis über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 2. Die mit einem f bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. Abersicht. Otentliche Lehranflalten. Seite Seite Gymnasien (A. a) 14 Realschulen (C.ertct.e 33 Realgymnasien (A. b) 23 Offentliche Schullehrerseminare (C. 4) 40 Oberrealschulen (A. Cc) 26 Andere öffentliche Lehranstalten (C. e) 44 Progymnasien (B. a) 29 Privat-Lehranstalten: Nealprogymnasien (B. b) 29 a) Schullehrerseminase 4 Nealschulen (8. ch 29 b) Andere Privat-Lehranstalten 4 Progymnasien (C. a) 30 · Realprogymnasien(0.b). 32 Lehranstalten im Auslande 47 GOffentliche Tehranstalten. A. Lehraustalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse, d. h. der einjährige erfolgreiche Besuch der Untersekunda (nach weit verbreiteter Bezeichnung) bei Vollanstalten, zur Darlegung der Befähigung genügt. a. Gymnasten. I. Königreich Preugen. Alona: mmasum (verbunden mit Realgym- Aachen: Kaiser Karls-Gymnasium, Andernach, # Kaiser Wilhelms-Gymnasium, Anklam, Allenstein, Arnsberg,