48 zur Einhaltung der Arbeiterschutzbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften nicht nachzukommen pflegen; in deren Betrieben im Vergleich mit den im betreffenden Gewerbe und am Ort der gewerblichen Niederlassung des Bewerbers sonst durchschnittlich bestehenden Verhältnissen eine längere Arbeitszeit eingehalten wird oder niedrigere Löhne bezahlt werden. Bei der Vergebung von Bauarbeiten sind im Falle gleicher Preisstellung die am Orte der Ausführung oder in der Nähe wohnenden Gewerbetreibenden vorzugs- weise zu berücksichtigen, wenn sie die Arbeiten in eigenem Betriebe ausführen. Falls württembergische Bewerber bei staatlichen Vergebungen in andern deutschen Bundesstaaten nicht als gleichberechtigt mit den Angehörigen dieser Bundesstaaten behandelt werden, bleibt die Erlassung entsprechender Verfügungen für Württemberg gegenüber den solchen Bundesstaaten angehörenden Bewerbern vorbehalten. Insoweit die Rücksichtnahme auf die ortsansässigen Gewerbetreibenden es zuläßt, und unter den letzteren selbst sind, falls von mehreren Handwerkern gleichwertige Angebote vorliegen, gleiche Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit vorausgesetzt, die Bewerber vorzugsweise zu berücksichtigen, die zur Führung des Meistertitels oder zur Anleitung von Lehrlingen berechtigt sind. Im übrigen wird unter den Bewerbern vollständig freie Wahl vorbehalten; es können auch sämtliche Angebote abgelehnt werden. Bei gleichwertigen Angeboten kann die Entscheidung durch das Los getroffen werden. Bei öffentlichen Ausschreibungen ist der Zuschlag dem Bewerber zu erteilen, dessen Angebot unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände als das annehmbarste zu erachten ist. Das niedrigste Angebot als solches ist keineswegs ausschließlich zu berücksichtigen. Bei engeren Ausschreibungen ist unter sonst gleichwertigen Angeboten der Zuschlag an den Mindestfordernden zu erteilen. Sind ausnahmsweise den Bewerbern die näheren Vorschläge für die Art der Ausführung überlassen worden, so ist der Zuschlag auf das Angebot zu erteilen, das für den gegebenen Fall als das geeignetste