228 Anhörung Unseres Staatsministeriums und unter Zustimmung Unserer ge- treuen Stände, was folgt: Einziger Artikel. Zu dem durch Art. 1 des Finanzgesetzes festgesetzten Staatsbedarf für den ordent- lichen Dienst treten hinzu: bei dem Departement des Innern, Etatskapitel 20 bis 440, für die neuen Ver- sicherungsbehörden im Etatsjahr 1112 83020 K. Dieser Betrag ist, soweit nicht die Deckung aus dem wirklichen Anfall der Ein- nahmen möglich wird, aus dem Betriebs= und Vorratskapital der Staatshauptkasse vorzuschießen. Gegeben Schloß Friedrichshafen, den 8. Juli 1912. Wilhelm. Weizsäcker. Pischek. Fleischhauer. Schmidlin. Geßler. Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.