295 Pierter Abschnitt. Seite Schlußbestimmungen. 88 366—3688 44 Anhang zum zweiten Abschnitt Nr. 11 3 (§ 149, § 156 Abs. 2): Verfahren bei der Unter- suchung des Blutes rotzverdächtiger Pferde 42960 Anhang A zum zweiten Abschnitt Nr. II 12 (§ 330): Anweisung für die tierärztliche Feststellung der Tuberkulseeeeeeeee 4322 Anhang B zum zweiten Abschnitt Nr. II 12 (8 333 Abs. 2): Grundsätze für das Tuberkulose- tilgungsverfarbren 438 Anlage A: Anweisung für das Desinfektionsverfahren bei Viehseuchen. I. Allgemeines. S8 1 2 491 II. Reinigung. 88 10 491 III. Desinfektion. 88 11——4444 495 1V. Verfahren bei den einzelnen Seuchen. §§ 1—233 50600 Anlage B: Anweisung für das Zerlegungsverfahren bei Viehseuchen. I. Allgemeines. 88 11111666 511 II. Gang der Zerlegung. §§ 7—18 512 III. Besondere Bestimmungen über die Zerlegung bei einzelnen Seuchen. 91 19—29 522 IV. Schlußbestimmungen. 8s§ 30, 31.....llll 528 V. Abfassung der Niederschrift. §§ 322—344 . 629 Anlage: Niederschrift über die Zerlegung verendeter rber gethteter Tiere 531 Anlage C: Anweisung für die unschädliche Beseitigung von Kadavern und Kadaverteilen 535 Anlage D: Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend Vorschriften über das Arbeiten und den Verkehr mit Krankheitserregern, ausgenommen Pesterreger, vom 4. Mai 1904 (Reichs--Gesetzbl. S. 169)3.w g ... . . . 637 Auf Grund des § 2 und des § 79 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichs-Gesetzbl. S. 519) sowie in Vollzug des Württ. Ausführungsgesetzes zum Vieh- seuchengesetz vom 8. Juli 1912 (Reg. Bl. S. 279) wird unter Einbeziehung und in Vollzug . 3