527 ist auch eine Untersuchung der Lungen, der Luftröhrenäfte, der zugehörigen Lymphknoten, des Brustfells, des Herzbeutels und des Bauchfells vorzunehmen. (2) In Fällen, wo die Schweineseuche einen langsamen Verlauf genommen hat, ist auf die Untersuchung der Lungen, der Luftröhrenäste, des Lungen= und Rippenfells, des Herzbeutels und der nachbarlichen Lomphknoten besondere Sorgfalt zu verwenden. Auch sind der allgemeine Ernährungszustand und die Beschaffenheit der äußeren Haut zu beachten. B. Schweinepe#st. (1) Hat die Schweinepest einen schnellen Verlauf genommen, so ist der Zustand der äußeren Haut, der Milz, der Leber, der Nieren, des Herzens, der Muskeln und des Brust= und Bauchfells zu ermitteln. Gleichzeitig ist die Beschaffenheit des Magens und Darmes, namentlich des Blind- und Grimmdarms, und der in den Gekrösen gelegenen Lymphknoten festzustellen. (2) In Fällen, wo die Schweinepest einen langsamen Verlauf genommen hat, ist von besonderer Bedeutung die Untersuchung des Magens und Darmes und der zugehörigen Lymph- knoten. In diesen Fällen ist die Untersuchung auch auf die übrigen Organe der Bauchhöhle sowie auf die Organe der Brusthöhle und auf die Halsorgane auszudehnen. Dabeei ist der all- gemeine Ernährungszustand nicht außer acht zu lassen. 8. Rotlauf der Schweine einschließlich des Nesselfiebers (Backsteinblattern). 827. Es wird zunächst die Beschaffenheit der Haut und Unterhaut und hierauf der Schleim— haut des Magens und Darmes, der in der Schleimhaut gelegenen Lymphapparate und der Gekröslymphknoten festgestellt. Dann wird das Verhalten der Milz, der Nieren, der Leber, des Herzens und der Muskeln ermittelt. In Zweifelsfällen ist eine bakterioskopische Unter- suchung des Blutes vorzunehmen. Wird hierbei ein sicheres Ergebnis nicht erzielt, so sind Lunge, das uneröffnete Herz, Milz und Nieren zur weiteren bakteriologischen Untersuchung an das Hygienische Laboratorium, Tierärztliche Abteilung, des Medizinalkollegiums ein- zusenden (vgl. §#6 Abs. 3). Beim Nesselfieber (Backsteinblattern) ist eine Untersuchung derselben Organe vorzunehmen, der Zustand der Haut aber besonders genau festzustellen. 9. Geflügelcholera und Hühnerpest. g 28. A. Geflügelcholera. Es ist der Darm, namentlich der Zwölffingerdarm, zu untersuchen. Dabei ist auf Inhalt und Beschaffenheit der Schleimhaut zu achten. Dann folgt die Untersuchung der Lungen und des Herzbeutels, erforderlichenfalls der großen Luftzellen, der Milz, der Leber und der Nieren. 32