B. o. Realschulen. III. Großherzogtum Hessen. 1) Alzey: Realschule (verbunden mit Progym- nasium), Bingen: Realschule (verbunden mit Progym- nasium), Butzbach, Dieburg: Realschulabteilung der höheren Bür- gerschule (verbunden mit Progym- nasium), Friedberg: Realschule (verbunden mit Gym- nasium), Gernsheim, Groß Umstadt: Realschule (verbunden mit Land- wirtschaftsschule), C. a. Progymnasien. 657 Michelstadta. Nauheim--Bad: Ernst Ludwig-Schule (höhere Bürgerschule), Oppenheim, Wimpfen am Berg. IV. Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz. Neustrelitz. V. Freie Hansestadt Bremen. #) Bremen: Realschule in der Altstadt, Realschule beim Doventore. C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Reifeprüfung (Schlußprüfung) zur Darlegung der Befähigung gefordert wird. a. Progymnasten. I. Königreich Preußen. *'Ahrweiler, *Berent, * Berg. Gladbach, *Betzdors-Kirchen, Danzig-Langfuhr: von Conradi'sche Erziehungs- anstalt (verbunden mit Realschule), Deutsch Wilmersdorf,) Erkelenz, *Eupen, 7Geldern, *Goldberg, *Grevenbroich, * Hattingen, Herne i. Westfalen, * Hofgeismar, Königsberg i. Ostpreußen, Kosel i. Oberschlesien, Löbau i. Westpreußen, * Lünen (Reg.-Bez. Arnsberg), * Malmedy, *Neumark i. Westpreußen, Oynhausen, Preußisch Friedland, Ratingen, 1) Solche Schüler, welche im Interesse ihres künftigen Berufs mit dem Abschluß des sechsten Jahrganges oder vor Absolvierung des siebenten die Anstalt verlassen und sich den Berechtigungsschein zum einjährig-freiwilligen Dienste erwerben wollen, haben sich der fakultativen Abschlußprüfung zu unterziehen, für welche die bezügliche Prüfungsord. nung maßgebend ist. 2) Mit rückwirkender Geltung für den Ostertermin 1912.