881 5) Gemeinderat Ladenburger in Ellwangen; Stellvertreter: Gemeinderat Wagner in Heidenheim. B. Abteilung für den zweiten Landeswahlkreis (Schwarzwald= und Donaukreis): 1) Ministerialrat Friedel, Vorsitzender; Stellvertreter: Ministerialrat Dr. Bechtle; 2) Regierungsrat Seitz; Stellvertreter: Oberregierungsrat Vöhringer, 3) Regierungsrat Dr. Neuschler; Stellvertreter: Regierungsrat Dr. Hofacker; 4) Gemeinderat Eisenlohr in Reutlingen; Stellvertreter: Gemeinderat Sont- heimer in Tübingen; 5) Gemeinderat D'r. Schefold in Ulm; Stellvertreter: Gemeinderat Haueisen in Göppingen. IV. 1) Die Wahlvorschläge müssen bei dem Vorsitzenden der gemeinsamen Landes- wahlkommission, Ministerialdirektor von Scheurlen, unter der Adresse: Ministerium des Innern, Stuttgart, Dorotheenstraße 1, spätestens bis Dienstag, den 3. Dezember 1912, abends 7 Uhr eingereicht sein. Die Zahl der vorgeschlagenen Bewerber darf im ersten Landeswahlkreis höchstens neun, im zweiten höchstens acht, die Zahl der Ersatzmänner im ersten Landeswahlkreis höchstens vier, im zweiten höchstens drei betragen. Ein Bewerber oder Ersatzmann darf sich nur auf einem Wahlvorschlag und nur in einem Wahlkreis vorschlagen lassen, widrigenfalls er auf sämtlichen Wahlvorschlägen gestrichen wird. Die Wahlvorschläge müssen mit den beglaubigten Unterschriften von mindestens zwanzig nachweislich in die Wählerliste aufgenommenen Personen versehen sein.