4 bekanntmachung der I. Zivilkammer des Landgerichts Ulm, betreffend einen vom Freiherrn Mar von Süßkind-Schwendi zum Süßkind-Ichwendi'schen Familien= statut errichteten Nachtrag. Vom 28. Dezember 1912. Unter dem #. 1912 hat Max Freiherr von Süßkind-Schwendi, Kgl. Kammer— herr, Major der Landwehr-Kavallerie, Majoratsherr zu Schwendi und Großschafhausen mit Zustimmung der beteiligten Agnaten, seiner Söhne und einzigen Noterben Dieterich und Ekbert von Süßkind-Schwendi vom 20. Februar ds. Is. in Form eines Testa- ments einen Nachtrag zu dem Süßkind-Schwendi'schen Familienstatut vom 30. April 1869 errichtet, welcher neben einer Erweiterung des Fideikommißvermögens einzelne Be- stimmungen, betreffend die Rechtsverhältnisse der neu hinzugefügten Fideikommiß- bestandteile enthält. Dieser Nachtrag ist von der Zivilkammer unter Vorbehalt der Rechte Dritter unter dem 28. Dezember 1912 gerichtlich bestätigt worden. Dies wird hiemit öffentlich bekannt gemacht. Ulm, den 28. Dezember 1912. Pfizer. Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.