8 g 46. Die Ziffer 3 b erhält folgende Fassung: „b) die in der Zeit vom 2. bis 15. Jannar sich anmeldenden Militärpflichtigen (§ 25, 1 und 7);“ In Ziffer 7 ist im ersten Satze und im Abs. a für „15. Januar“ zu setzen „2. Jannar“. In Ziffer 11 ist für „15. Februar“ zu setzen „1. Februar“. 8 47. Ziffer 8 Abs. 4 ist zu streichen. In Ziffer 8 Abs. 5 ist für „Losungsscheine“ und „Losungsscheines“ zu setzen „Musterungsausweise“ und „Musterungsausweises“. Ziffer 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „Sämtliche Vorstellungslisten A bis F werden in je 3 Ausfertigungen von der Ersatz- kommission gefertigt und vollzogen, von denen eine für den Militärvorsitzenden der Ober- Ersatzkommission und je eine für die ständigen Mitglieder der Ersatzkommission bestimmt ist. Mit Zustimmung der Ober-Ersatzkommission darf die Ausfertigung für den Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission in vereinfachter Form aufgestellt werden.“ In Ziffer 4 Abs. 2 ist für „die für die Zivilvorsitzenden“ zu setzen „die dritte Ausfertigung“. In Ziffer 6 ist für „vier“ zu setzen „drei“. § 57v. In Ziffer 1 (Zeile 1) ist für „Januar“ zu setzen „Dezember“". In Zeile 2 ist hinter „die“ einzufügen „im Januar des folgenden Jahres“. 58. Die Ziffern 1, 2 und 3 sind zu streichen. Die Ziffern 4 und 5 werden 1 und 2. In der neuen Ziffer 1 ist für „(siehe Ziffer 5)“ zu setzen „(siehe Ziffer 2)/, in der neuen Ziffer 2 für „Ziffer 4“ „Ziffer 1“. l60. In Ziffer 5 ist an Stelle der Zahl „150“ zu setzen „,130“. §62. Ziffer 1 erhält folgenden 3. Absatz: „Bei der Beorderung der Militärpflichtigen ist darauf zu achten, daß nach Möglichkeit stets Leute aller Jahrgänge für jeden Tag beordert werden.“