104 Lau— fende Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen: Bemerkungen. Nr. (Noch](Noch: der Militärintendantur usw.) Soltau, des Lehr-Regiments der Feld. II.) artillerie-Schießschule, des Lehr-Regi- der ments der Fußartillerie-Schießschule, des Präses der verkehrstechnischen Prüfungskommission, des Direktors der Militär-Eisenbahn, des Chefs der Ver- suchsbatterie der Artillerie-Prüfungs- kommission, des Kommandeurs der Kriegstelegraphenschule, der Verkehrs- offiziere vom Platz in den Festungen sowie der Kommandeure der Land- wehrbezirke Berlin?); . der Platzmajore mit Ausnahme der in Berlin und Potsdam'?) . der Korpsärzte, der Oberärzte und der Assistenzärzte bei den Sanitätsämtern, der Generaloberärzte, der Garnison-= ärzte mit Ausnahme der in Berlin und Potsdam“"), der etatsmäßigen Suh färzte der Garnisonlazarette, des C. farstes des fizierheims Taunus in Falkenstein, der Stabsärzte bei den Sanitätsinspektionen sowie der Korps- stabsapotheker und der Stabsapotheker; der Beamten der Zahlungsstelle des XIV. Armeekorps; # GE l. der Militär-Intendanturbeamten bei den Korps= und Divisionsintendanturen sowie bei der Intendantur des Mili- tär-Verkehrswesens mit Ausnahme der Militär-Intendanten") l der Militär-Oberpfarrer, der Diovi- sions= und der Garnisonpfarrer, der Divisions= und der Garnisonküster mit Ausnahme der Garnisonpfarrer und der Garnisonküster in Berlin") sowie der Militärhilfsgeistlichen: . der Militärjustizbeamten mit Ausnahme der beim Gouvernement und bei der Kommandantur Berlin'); Korpsstabsveterinäre bei Generalkommandos; den . der Beamten der Proviantämter und 10. 11. der Armee-Konservenfabriken; der Beamten der Garnisonverwal- tungen; der Beamten des Militärbauwesens mit Ausnahme der der Intendantur der militärischen Institute unterstellten?); . der Beamten der Garnisonlazarette, der Genesungsheime, der Militärkur- anstalten und des Offizierheims Tannus in Falkenstein; :„) Wegen der Komman= deure der übrigen Land- wehrbezirke gilt laufende r. VI. 2) Wegen der Platzmajore in Berlin und Potsdam siehe Ifd. Nr. III 2. 1) Wegen dieser Garni- sonärzte siehe lfd. Nr. III 3. *) Wegen der Militärin- tendanten siehe Ifd. Nr. V. *!) Wegen dieser Garni- sonpfarrer und Garni- sonküster siehe lfd. Nr. 7. 7) Wegen dieser Beamten siehe lfd. Nr. III 8. *) Wegen dieser Beamten siehe lfd. Nr. III 9.