128 Zur Erreichung dieses Zweckes können auch Kurse für einzelne kunstgewerbliche Berufe abgehalten werden. 87. Als Hospitanten können in die Anstalt, soweit Raum vorhanden ist, unter Voraussetzung genügender Vorbildung Schüler und Schülerinnen zum Besuch einzelner praktischer oder theoretischer Fächer, nach eigener Wahl, aufgenommen werden. g 8. Der Unterricht wird durch Hauptlehrer und -Lehrerinnen, Hilfslehrer und Lehrmeister (Fachlehrer) erteilt. Die Hauptlehrer und -Lehrerinnen sowie die Lehrmeister werden etatmäßig angestellt. Der Anstellung hat in der Regel eine angemessene Probezeit vorauszugehen. Die Hilfs- lehrer werden in widerruflicher Weise jeweils auf ein Jahr bestellt; ihre Verwendung an der Anstalt soll in der Regel fünf Jahre nicht übersteigen. § 9. Als Lehrmittel dienen: 1. Die Sammlungen der Anstalt, insbesondere: die Bücherei, die Vorlagen und Musterblätter für die verschiedenen Zweige des Unterrichts, die ornamentale und figürliche Modellsammlung anregender und hervorragender Werke der verschiedenen Zeiten, die naturwissenschaftliche Lehrsammlung, die Materialiensammlung, ein eigener botanischer Garten, sowie lebende Tiere; 2. die allgemeinen öffentlichen Sammlungen für Wissenschaft, Kunst, Kunstgewerbe und Altertum; 3. das lebende Modell; 4. Reisen zur Besichtigung hervorragender, künstlerischer, kunstgewerblicher, architek- tonischer und technischer Werke und Betriebe, sowie zum Studium der Natur im Freien.