285 16. Regierungsblatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stutt g ar t, Samstag, den 13. Juni 1914. Inhalt: Verfügung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, des Innern und der Finanzen, betreffend statistische Aufnahmen der Vorräte von Getreide und Erzeugnissen der Getreidemüllerei. Vom 9. Juni 1914. S. 285. Verfügung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, des Innern und der Finanzen, betreffend statistische Aufnahmen der Vorräte von Getreide und Erzeugnissen der Getreidemüllerei. Vom 9. Juni 1914. Nachdem durch das Reichsgesetz vom 20. Mai 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 129) die Vor- nahme von statistischen Erhebungen über die Vorräte von Getreide und Erzeugnissen der Getreidemüllerei angeordnet worden ist und der Bundesrat durch Beschluß vom 22. Mai 1914 (Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 27. Mai 1914, Zentralbl. für das Deutsche Reich S. 3160) die erstmalige allgemeine Aufnahme auf 1. Juli 1914 festgesetzt sowie die Bestimmungen für die Vornahme dieser Erhebung erlassen hat, wird folgendes verfügt: § 1. Die Aufnahme hat die Vorräte von Weizen und Kernen (Spelz, Dinkel); Roggen; Menggetreide (Mengkorn, d. h. zwei oder mehrere Getreidearten im Gemenge) und Mischfrucht (d. h. Getreide und Hülsenfrüchte gemischt); Haber; Gerste; Mais; Mehl aus Weizen und Kernen