403 X 2V. Regierungsblatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben St uttgart, Freitag, den 11. Dezember 1914. Inhalt: Bekanntmachung sämtlicher Ministerien, betreffend die Bestimmungen über die Anstellung der Militäranwärter und Inhaber des Anstellungsscheins im Zivilstaatsdienst. Vom 17. Juli 1914. S. 403. Verfügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, betreffend Anderung der Württ. Post- ordnung vom 21. Mai 1900. Vom 1. Dezember 1914. S. 421.- Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen, betreffend die Ausübung der Fischerei. Vom 26. November 1914. S. 421. Bekannt- machung des Ministeriums des Innern, betreffend die Prämientarife der Zweiganstalten der Tiefbau-Berufs- genossenschaft und der Württembergischen Baugewerks-Berufsgenossenschaft. Vom 27. November 1914. S. 422. Bekanntmachung sämtlicher Ministerien, betreffend die Bestimmungen über die Anstellung der Militäranwärter und Inhaber des Anstellungsscheins im Jivilstaatsdienst. Vom 17. Juli 1914. Die den „Grundsätzen für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamten- stellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins“ vom 20. Juni 1907 beigefügten „Bestimmungen für Württemberg“ — zu vergl. die Bekanntmachungen sämtlicher Ministerien vom 20. November 1907 (Reg. Bl. S. 790), vom 28. März 1912 (Reg. Bl. S. 58) und vom 8. März 1913 (Reg. Bl. S. 7) erfahren nachstehende Anderungen: 1. Die bisherige Anlage l. erhält die Bezeichnung „Anlage MI“ und die bisherige Anlage M die Bezeichnung „Anlage 1.“. Beide Anlagen erhalten neue Fassung zu vergl. unten Anlage I. und Anlage Jl.