20. 23. 24. 24. 24. 28. .Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Anordnung ciner neuen Abgeordneten- J½ S1 C1 6. 12. 18. IV März. . Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, des Innern und der Finanzen. Verfügung, betreffend Vorschriften über die Art der Ausübung der Jagd, sowie über den Versand und Verkauf von Wild. 15. .Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung der Stiftung „Schwabentreue“ in Stuttgart. 17. .Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Bekämpfung des Heu- und Sauer— wurms. 17. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die zur Annahme von Medizinal- praktikanten ermächtigten Krankenhäuser und medizinisch-wissenschaftlichen Institutc. 21. Finanzministerium. Verfügung, betreffend die Steuererhebung vom 1. April 1915 an. 20. Königliche Verordnung, betreffend die Aufhebung der Oberfinanzkammer. 19. Ministerien des Innern und des Kriegswesens. Bekanntmachung, betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in Norwegen. 40. Ministerien des Innern und des Kriegswesens. Bekanntmachung, betreffend die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten. 40. April. Königliche Verordnung betreffend Vorschriften für die Sicherheit der Bodensceschiffahrt. 89. wahl für den Oberamtsbezirk Ehingen. 81. Mai. . Königliche Verordnung, betreffend die Zwangsenteignung für den Bau ceiner elektrischen Straßenbahn von Reutlingen Süd nach Pfullingen. 85. .Königliche Verordnung, betreffend die Zwangsenteignung für den Bau einer neuen Eisenbahnwagenwerkstätte bei Kornwestheim. 97. Königliche Verordnung betreffend die Zwangsenteignung für den Bau cines zweiten Gleises auf der Gäubahnstrecke Böblingen—Eutingen. 98. Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern. Verfügung, betreffend die Ausstellung der Bodenseeschifferpatente. 91. Ministerium des Kirchen- und Schulwesens. Verfügung, betreffend die Dienst- prüfung für Zeichenlehrer und Zeichenlehrerinnen. 87. Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend das Vorrätighalten von keimfreier physiologischer Kochsalzlösung in den Apotheken. 86.