21 M 6. Regierungsblatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart, Donnerstag, den 29. April 1915. Inhalt: Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die zur Annahme von Medizinalpraktikanten er- mächtigten Krankenhäuser und medizinisch--wissenschaftlichen Institute. Vom 20. März 1915. S. 21. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in Norwegen. Vom 24. März 1915. S. 40. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehr- anstalten. Vom 24. März 1915. S. 40. tekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die zur Annahme von Medizinalpraktikanten ermächtigten Krankenhäuser und medizinisch- wissenschaftlichen Institute. Vom 20. März 1915. Die in der Beilage zu Nr. 11 des Zentralblatts für das Deutsche Reich von 1915 enthaltene Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 10. März 1915 wird in nach- stehendem veröffentlicht. Stuttgart, den 20. März 1915. Fleischhauer.