140 Nach diesem Plane wird der schienengleiche Übergang der Staatsstraße Nr. 89 am südlichen Ende des Bahnhofs Oberndorf durch eine Hochbrücke ersetzt. Sodann werden weitere und längere Haupt- und Überholungsgleise, breitere Zwischenbahnsteige und eine Bahnsteigunterführung angelegt, der Güterschuppen und das Verwaltungsgebäude gegen Norden verschoben, die Verladegleise und -plätze umgestaltet und der schienen- gleiche Ubergang des Feldwegs Nr. 34 am nördlichen Bahnhofende beseitigt. Die Linienführung der freien Strecke vom Bahnhof bis zum schienengleichen Übergang der Staatsstraße nach Altoberndorf bei der Dieselmühle wird verbessert und diese Strecke zweigleisig ausgebaut. Die Staatseisenbahnverwaltung wird im Zwangsenteignungsverfahren durch die Bauabteilung der Generaldirektion der Staatseisenbahnen vertreten. Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt. Gegeben Stuttgart, den 23. August 1915. Wilhelm. Weizsäcker. v. Marchtaler. Schmidlin. Habermaas. Pistorius. Bekanntmachung der Ministerien des Junern und des Kriegsweseus, betreffend Verleihung der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst. Vom 18. August 1915. Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem vorbezeichneten Betreff er- lassene Bekanntmachung vom 7. August ds. Is. (Zentralblatt für das Deutsche Reich von 1915 Nr. 34 S. 344) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Stuttgart, den 18. August 1915. Für den Staatsminister des Innern: Haag. v. Marchtaler.