145 17. Regierungsblatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart, Montag, den 11. Oktober 1915. Inhalt: Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Vornahme der Gemeinderatswahlen im Jahr 1915. Vom 20. September 1915. S. 145. Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die vornahme der Gemeinderatswahlen im Jahr 1915. Vom 20. September 1915. Auf Grund des Gesetzes, betreffend die Verschiebung von Gemeindewahlen in Zeiten des Krieges, vom 6. Februar 1915 (Reg. Bl. S. 12) wird bestimmt, daß in den- jenigen Gemeinden, in welchen die Vornahme der im Dezember 1915 fälligen Gemeinde- ratswahl infolge der durch den Krieg geschaffenen Verhältnisse nicht tunlich erscheint, die Wahl durch Beschluß der Gemeindekollegien bis auf weiteres verschoben werden kann. Der Zeitpunkt für die Nachholung der verschobenen Wahlen wird durch Ver- ordnung festgesetzt werden. Stuttgart, den 20. September 1915. Fleischhauer. —————— Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.