16 Bekannimachung des Kriegsministerinms, betreffend die Genehmigung der Jubiläumsstistung 1917 für das 2. Württ. Feldartillerieregiment Nr. 29 Prinzregent Luitpold von Bayern. Vom 22. Februar 1917. Seine Königliche Majestät haben am 20. ds. Mts, der Jubiläumsstiftung 1917 für das 2. Württ. Feldartillerieregiment Nr. 29 Prinzregent Luitpold von Bayern die nachgesuchte Genehmigung allergnädigst zu erteilen geruht. Stuttgart, den 22. Februar 1917. v. Marchtaler. Verfügung des Finanzministeriums, betreffend die Stenererhebung vom I. April 1917 an. Vom 12. März 1917. Auf Grund des § 114 der Verfassungsurkunde werden die Steuererhebekassen angewiesen, sämtliche durch das Finanzgesetz vom 27. Juli 1916 (Reg. Bl. S. 47) verwilligten direkten und indirekten Steuern in den für das Rechnungsjahr 1916 festgesetzten Beträgen vom 1. April 1917 an und, wofern eine andere Verfügung nicht früher ergehen würde, bis zum 31. Juli 1917 auf Rechnung der neuen Verwilligung nach den bisherigen Bestimmungen einstweilen fortzuerheben. Stuttgart, den 12. März 1917. Pistorius. Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.