43 d) Geschichte und Literatur der Pädagogik, einschließlich der genaueren Kenntnis eines begrenzten Zeitraums sowie der Werke eines namhaften pädagogischen Schriftstellers aus diesem Zeitraum oder eines entsprechenden Teils dieser Werke; e) Schulkunde und Schulgesundheitslehre: Vertrautheit mit der äußeren und inneren Einrichtung der württembergischen Volks= und Fortbildungs- schule und Kenntnis der wichtigsten für sie gültigen Bestimmungen; Grundzüge der Schulgesundheitslehre. 3. Religion. a) Auf evangelischer Seite: Vertrautheit mit der heiligen Geschichte im Zusammenhang mit dem wesentlichen Inhalt der Heiligen Schrift und mit den wich- tigsten Fragen der Bibelkunde des Alten und des Neuen Testaments; Kenntnis der Methode des Religionsunterrichts in der Volksschule in dem durch die Teilnahme der Lehrer an diesem Unterricht geforderten Umfang. b) Auf katholischer Seite: Vertrautheit mit der Geschichte und dem Inhalt der Offenbarung des Alten und des Neuen Testaments unter Berücksichtigung der Biblischen Geschichte; Kenntnis der Methode des Religionsunterrichts in der Volks- schule in dem durch die Teilnahme der Lehrer an diesem Unterricht geforderten Umfang. 4. Deutsche Sprache. a) Deutscher Aufsatz. b) Deutsche Literatur. Durch Beschäftigung mit den Quellen erworbene Kenntnis der Entwicklung des deutschen Schrifttums in den letzten zwei Jahrhunderten (einschließlich der Volks= und Jugendliteratur); eingehende Beschäftigung mit einem bestimmten Abschnitt der älteren oder der neueren deutschen Literatur und dem Gesamtwerk eines deutschen Klassikers aus diesem Zeitraum oder mit einem innerlich näher zusammenhängenden Teil seiner Werke; Bekanntschaft mit dem Inhalt der in der Volksschule eingeführten Lesebücher nach literarischen Gesichtspunkten.