77 Nr. 10. Regierungsblatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart, Mittwoch, den 26. September 1917. J□ " Inhalt: Bekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, betreffend die Ausgabe einer neuen württembergischen Postordnung. Vom 12. September 1917. S. 77. Bekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, betreffend die Ausgabe einer neuen württembergischen postorduung. Vom 12. September 1917. Vom I. Oktober ds. Js. an tritt an die Stelle der Postordnung vom 21. Mai 1900 (Reg. Bl. S. 369) und der Nachträge dazu die nachstehende Postordnung für den Hostverkehr innerhalb Württembergs. Abschnitt I. Postsendungen. Allgemeines. & 1. 1 Als Postsendungen werden zugelassen: Briefe, Pakete, Postanweisungen, Zeitungen, die der Post zum Vertrieb übergeben werden. K —