79 in Die Freimarken sind in die obere rechte Ecke der Vorderseite, bei Paketen an dieselbe Stelle der Paketkarte zu kleben. Ausschrift. & 4. 1 In der Aufschrift sind Empfänger und Bestimmungsort, bei großen Orten auch Straße und Hausnummer, deutlich und so bestimmt zu bezeichnen, daß jeder Ungewißheit vorgebeugt wird. Die Lage nicht allgemein bekannter Orte muß näher bezeichnet werden. Bei Sendungen nach Orten ohne Postanstalt ist die Postanstalt anzugeben, von der die Sendung bestellt wird oder abgeholt werden soll. Postlagernde Sendungen, für die die Post keine Gewähr leistet, dürfen statt des Namens des Empfängers Buchstaben, Ziffern, einzelne Wörter oder kurze Sätze tragen. II Bei gewöhnlichen Briefsendungen kann der Absender sogenannte Fensterbrief- umschläge verwenden und die Aufschrift auf der Briefeinlage selbst anbringen, wenn der über der Aufschrift befindliche Teil des Umschlags, das Fenster, so durchscheinend und die Briefeinlage in dem Umschlag so verwahrt ist, daß die Aufschrift leicht ge- lesen werden kann. Das Fenster darf keinen störenden Glanz zeigen, muß die An- bringung einer leicht und gut haftenden Schrift gestatten, einen festen Bestandteil des Umschlags bilden und darf nicht eingeklebt sein. Die Aufschrift muß den Lang- seiten des Umschlags gleichgerichtet sein. III Das Paket muf dieselbe Ausfschrift, auch dieselben Vermerke über Freimachung, Eilbestellung usw. erhalten wie die Paketkarte, so daß es nötigenfalls auch ohne sie bestellt werden kann. Uber die Einschreib-, Wert= und Nachnahmepakete, die dringenden Pakete und die Pakete gegen Rückschein s. § 14, u, 15, II, 24, II, 29, II und 31, 11. IV Die Aufschrift eines Pakets kann auf der Umhüllung selbst stehen oder ganz aufgeklebt oder sonst haltbar befestigt oder auf einer Fahne von Pappe, Pergament, Holz oder anderem dauerhaften Stoff angebracht sein. Besonders groß und deutlich muß der Name der Bestimmungs-Postanstalt geschrieben oder gedruckt sein. Die Post verkauft Vordrucke zu Paketaufschriften zum Preise von 1 Pf. für das Stück.