Reden  des  Grafen  von  Bismarck-Schönhausen.

Rede  bei  der  Vorlage  des  Verfassungsentwurfs
in  der  6.  Sitzung  des  Reichstags  am  4.  März.

Im  Auftrage  der  hohen  verbündeten  Regierungen  habe  ich  die  Ehre,  dem  Reichstage
den  Entwurf  der  Bundes-Verfassung  vorzulegen,  welcher  zwischen  den  Regierungen  vereinbart
  worden  ist.  Ich  füge  diesem  Entwurfe  eine  authentische  Ausfertigung  derjenigen
Verträge  bei,  auf  welchen  bisher  die  Constituirung  des  Bündnisses  beruht,  so  wie  der  Protokolle
  über  die  Conferenzen,  in  welchen  der  vorgelegte  Verfassungs-Entwurf  zwischen  den
Vertretern  der  hohen  Regierungen  festgestellt  worden  ist.  Indem  ich  diese  Vorlage  der
Beschlußnahme  der  hohen  Versammlung  unterbreite,  enthalte  ich  mich,  der  Rede,  mit
welcher  der  König,  mein  allergnädigster  Herr,  unsere  Sitzungen  eröffnet  hat,  etwas  hinzuzufügen.
  Nur  auf  einen  Gegenstand  erlaube  ich  mir  aufmerksam  zu  machen.  In  dem
vorläufigen  Bündniß  vom  18.  August  vorigen  Jahres  lautet  Artikel  6:  „Die  Dauer  des
Bündnisses  ist  bis  zum  Abschluß  des  neuen  Bundesverhältnisses,  eventuell  auf  ein  Jahr
festgesetzt,  wenn  der  neue  Bund  nicht  vor  Ablauf  eines  Jahres  geschlossen  sein  sollte.“  Ich
beabsichtige  nicht,  die  Situation  hier  näher  ins  Auge  zu  fassen,  in  welche  Deutschland  gerathen
  würde,  wenn  bis  zum  18.  August  des  laufenden  Jahres,  also  in  5½  Monaten  —
von  jetzt  an  gerechnet  —  unser  Werk  nicht  zum  Abschluß  gebracht  würde.  Ich  hoffe,  sie
wird  nicht  eintreten.  Ich  erlaube  mir  aber  auf  Einen  Umstand  aufmerksam  zu  machen,  der
uns  Allen  bekannt  ist:  daß  die  Landtage  oder  wenigstens  manche  unter  ihnen  sich  ausdrücklich
  vorbehalten  haben,  das  Resultat  unserer  Verhandlungen  ihrer  Beschlußnahme  zu
unterziehen.  Wir  werden  also  sofort  nach  Schluß  des  Reichstages  in  der  Nothwendigkeit
sein,  die  Landtage  von  22  einzelnen  verbündeten  Staaten  mit  Beschleunigung  zusammen
zu  berufen.  Es  ist  dringend  wünschenswerth,  daß  auch  diese  Phase  der  Entwickelung  sich
abschließt,  bevor  der  18.  August  eintritt.  In  allen  diesen  Momenten  liegt  eine  neue  Aufforderung
  zur  Beschleunigung  unserer  Arbeiten.  —  Die  vertragsmäßige  Regelung  der
Beziehungen  zu  Süddeutschland,  so  wie  sie  Jedem  von  uns  mehr  oder  weniger  ausgebildet
  vorschweben,  werden  meines  Erachtens  wesentlich  durch  eine  rasche  und  entschiedene
Beschlußnahme  in  Norddeutschland  gefördert  werden.  Das  Vertrauen  der  Süddeutschen
Staaten  auf  den  Anschluß  an  ihre  Norddeutschen  Landsleute  wird  in  dem  Maße  gefördert
werden,  in  welchem  sie  sehen,  daß  wir  die  Schritte  nach  unserem  Ziele  hin  mit  Entschiedenheit
  machen  und  daß  wir  dieses  Ziel  in  nahe  Aussicht  nehmen  können.  Auch  in  dieser
Richtung,  m.  H.,  liegen  Aufforderungen  zur  Beschleunigung  unserer  Arbeiten  und  zur
baldigen  Verständigung  über  die  Punkte,  über  welche  Meinungsverschiedenheiten  obwalten
möchten.  —  Es  liegt  ohne  Zweifel,  m.  H.,  etwas  in  unserem  National-Charakter,  was
der  Vereinigung  Deutschlands  widerstrebt.  Wir  hätten  die  Einheit  sonst  nicht  verloren,
oder  hätten  sie  bald  wieder  gewonnen.  Wenn  wir  in  die  Zeit  der  Deutschen  Größe,  die
erste  Kaiserzeit,  zurückblicken,  so  finden  wir,  daß  kein  anderes  Land  in  Europa  in  dem