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zu  verhindern,  daß  die  Discussion  sich  öfter  auf  dieses  Gebiet  begiebt,  als  nöthig  ist,  beispielsweise
  unsere  Beziehungen  zu  Süddeutschland.  Der  Herr  Abg.  Waldeck  hat  vorgestern
sich  lediglich  von  der  Herstellung  eines  constitutionellen  einheitlichen  Ministeriums  die  Wirkung
  versprochen,  „dann  hätten  wir  die  Süddeutschen“,  wie  er  sich  ausdrückte.  Ich  glaube,
wir  können  sie  nicht  sicherer  zurückschrecken,  als  wenn  wir  in  eine  solche  Richtung  treten,
die,  wie  ich  vorhin  andeutete,  mit  der  Mediatisirung  der  Deutschen  Fürsten  große  Aehnlichkeit
  hätte.  Wer  sind  diese  Süddeutschen?  Einstweilen  ist  es  die  Baierische,  die  Württembergische,
  die  Badische  Regierung.  Glauben  Sie,  daß  Se.  Maj.  der  König  von  Baiern,
oder  von  Württemberg,  sich  durch  solche  Einrichtungen,  wie  sie  der  Abg.  Waldeck,  in  Vorschlag
  brachte,  besonders  angezogen  fühlt?  Meine  Herren!  Ich  weiß  das  Gegentheil.
Unser  Verhältniß  zu  Süddeutschland  wird  sich  an  der  Hand  des  Artikels,  der  sich  im  Verfassungs-Entwurfe
  darüber  befindet,  meines  Erachtens  einfach  und  mit  Sicherheit  entwickeln.
  Wir  haben  zunächst  mit  Süddeutschland  die  Gemeinschaft  des  Zollvereins,  eine
Gemeinschaft,  die  in  diesem  Augenblicke  allerdings  bis  zu  einem  gewissen  Grade  in  der
Luft  schwebt,  weil  die  Friedensverträge  eine  sechsmonatliche  Kündigung  vorbehalten,  bis
wir  uns  über  das  Verhältniß  von  Nord=  und  Süddeutschland  in  dieser  Beziehung  geeinigt
haben  werden;  um  eine  Einigung  möglich  zu  machen,  war  dieses  Kündigungsrecht  nothwendig.
  Ich  denke  also,  sobald  wir  mit  der  Norddeutschen  Verfassung  fertig  sind,  daß  wir
zunächst  den  Süddentschen  Regierungen  Eröffnungen  machen,  damit  sie  mit  uns  zusammentreten,
  um  den  Weg  zu  berathen,  auf  dem  wir  zu  einem  dauernden  organischen,  nicht
alle  zwölf  Jahre  kündbaren  Zollvereine  gelangen.  Wir  haben  für  den  Norddeutschen  Bund
diese  Wohlthat  gesichert  durch  Artikel  über  Zollgesetzgebung;  wir  können  aber  weder  verlangen,
  daß  die  drei  oder  vier  Süddeutschen  Staaten  alles  dasjenige,  was  wir  hier  durch
die  Gesetzgebung,  an  der  sie  selbst  nicht  Theil  nehmen,  beschließen,  ohne  Weiteres  annehmen
sollen;  noch  können  wir  ihnen  gegen  das,  was  der  norddeutsche  Reichstag  beschließt,  ein
Veto  einräumen;  ein  Veto,  das  man  von  drei  oder  vier  Regierungen  ausüben  und  mit
ihren  Ständen  theilen  würde.  Soll  der  Zollverein  in  bisherigem  Umfange  fortbestehen,
so  ist  es  ganz  unvermeidlich,  daß  organische  Einrichtungen  geschaffen  werden,  vermöge
deren  Süddeutschland  an  der  Gesetzgebung  über  Zollsachen  Theil  nimmt.  Ich  enthalte
  mich,  das  Nähere  anzudenten,  ich  glaube  aber,  es  ergiebt  sich  von  selbst,  wie
die  Einrichtungen  beschaffen  sein  müssen.  Es  ist  schwer  zu  glauben,  daß  eine  solche  gemeinschaftliche
  organische  Gesetzgebung  für  Zollsachen  —  und  ich  möchte  doch  dies  nicht
so  unterschätzen  und  blos  mit  dem  geringschätzigen  Namen  „Zollparlament“  belegen;  was
haben  wir  nicht  für  Kämpfe  gekämpft,  nur  wer  in  den  Geschäften  gestanden  hat,  kann  das
beurtheilen,  —  wie  erschienen  uns  nicht  in  den  Jahren  1862  und  1864  gerade  die  Zoll-Interessen
  als  die  höchsten  politischen  Lebens-Iuteressen!  ich  möchte  das  nicht  unterschätzen,
daß  eine  wirthschaftliche  Gemeinschaft  für  Gesammtdeutschland  geschaffen  werden  kann  —
also  ist  es  schwer  zu  glauben,  daß  solche  gemeinsame  Organe  der  Gesetzgebung,  wenn  sie
einmal  geschaffen,  sich  der  Aufgabe  entziehen  könnten,  auch  die  meisten  der  übrigen  Titel
der  materiellen  Wohlfahrt,  so  wie  mancher  formalen  Gesetzgebung,  über  Proceßwesen
u.  s.  w.  allmählich  sich  anzueignen,  und  auch  darüber  gemeinsame  Bestimmungen  für  ganz
Deutschland  herbeizuführen.  Was  ferner  die  Machtfrage  betrifft,  so  halte  ich  die  Vereinigung
  von  Nord=  und  Süddeutschland  jedem  Angriffe  gegenüber  in  allen  Fragen,  wo
es  sich  um  die  Sicherheit  des  Deutschen  Bodens  handelt,  für  definitiv  gesichert.  Im  Süden
kann  kein  Zweifel  darüber  sein,  daß,  wenn  er  in  seiner  Integrität  gefährdet  werden
sollte,  Norddeutschland  ihm  unbedingt  brüderlich  beisteht,  im  Norden  ist  kein  Zweifel
darüber,  daß  wir  des  Beistandes  Süddeutschlands  gegen  jeden  Angriff,  der  uns  tresfen
könnte,  vollständig  sicher  sind.  Einige  andere  Themata,  auch  lediglich  um  Wiederholungen
  zu  vermeiden,  erlaube  ich  mir  zu  berühren,  z.  B.  die  Frage  der  Reichssteuer-Daß
  eine  Contingentirung  nach  der  Kopfzahl  ein  unvolllommener  Modus,  eine  Aushülfe
  von  vorübergehender  Natur  ist,  gebe  ich  gern  zu;  das  Beispiel  von  Bremen  —
ich  will  nicht  gerade  den  Herrn  Vertreter  von  Bremen  vorzugsweise  aufs  Korn  nehmen