—  und  von  Hamburg  mit  seinen  reichen  Einwohnern  im  Vergleich  zu  dem  Thüringerwald-Bewohner,
  ist  vollständig  zutreffend.  Die  Verhandlungen  der  Vertreter  der  Regierungen
unter  einander  haben  auch  gezeigt,  daß  dieses  Bedürfniß  der  Einführung  von  Reichssteuern
  ziemlich  allgemein  empfunden  wird  und  man  hat  sich  schon  mit  den  Gegenständen,
welche  sie  betreffen  könnten,  beschäftigt.  Ich  glanbe  daher,  daß,  wenn  es  hier  gelingt,  die
Schwierigkeiten  zu  überwinden,  zu  deren  Ueberwindung  wir  bei  den  commissarischen  Verhandlungen
  nicht  Zeit  hatten,  namentlich  eine  solche  Steuergesetzgebung  sofort  so  weit
auszuarbeiten,  daß  sie  praktisch  werden  kann,  daß  bei  den  verbündeten  Regierungen  ein
principieller  Widerstreit  dagegen  wenigstens  nicht  obwalten  wird.  Ich  betrachte  das  als
Sache  der  Zukunft  und  als  Sache  der  Gesetzgebung,  sobald  wir  constituirt  sind.  Constituiren
  wir  uns  so  rasch  als  möglich,  dann  haben  wir  die  Fähigkeit,  diese  Frage  zu  erledigen,
  und  ebenso  die,  von  dem  Vertreter  für  Wisbaden  angeregte,  wegen  Freizügigkeit.
Wenn  er  die  bisherige  Fassung  des  Artikels  nicht  vollstänig  und  erschöpfend  genug  findet,
so  ist  darin  doch  Alles  enthalten,  worüber  wir  uns  in  diesem  Augerblick  verständigen
könnten.  Es  stehen  da  zum  Theil  sehr  erhebliche  particulare  Verfassungsrechte  entgegen,
die  man  nicht  ohne  Weiteres  gewaltthätig  durchbrechen  kann.  Ich  mache  darauf  aufmerksam,
  daß  Artikel  4  der  Verfassung,  Bestimmung  1,  ausdrücklich  die  Frage  der  Freizügigkeit,
  Heimaths=  und  Niederlassungs-Verhältnisse  und  des  Gewerbebetriebs  u.  s.  w.  der
Gesetzgebung  des  Bundes  zuweist.  Der  Herr  Abgeordnete  für  Wisbaden  wird  also,  wenn
er,  wie  ich  hoffe,  eben  so  gut  Mitgleid  des  künftigen  Parlaments  sein  wird,  Gelegenheit
haben,  dort  seine  Anträge  zu  stellen.  Ebenso  verhält  es  sich  mit  der  Aufgabe  über  das  Civilrecht,
  die  Hypotheken  und  diejenigen  Gegenstände,  die  der  Bundes-Gesetzgebung  vorbehalten
  werden  sollen,  und  es  wird  das  voraussichtlich  wenig  Widerspruch  bei  den  verbündeten
  Regierungen  finden:  keinen  stärkeren,  als  denjenigen,  der  aus  den  augenblicklichen
Rechtsverhältnissen,  die  man  nicht  mit  rascher  Hand  zerschneiden  kann,  hervorgeht.  Ebenso
z.  B.  die  Frage  wegen  Contrahirung  einer  Bundes-Anleihe,  über  die  einer  der  Herren
Vorredner  eine  Bestimmung  im  Verfassungs-Entwurf  vermißt  hat.  Wir  haben  nicht  geglaubt,
  daß  sie  vermißt  werden  würden,  denn  der  Artikel  65  lautet:  „Abgesehen  von  dem
durch  Artikel  58  bestimmten  Aufwande  für  das  Bundesheer  und  die  zu  demselben  gehörigen
  Einrichtungen,  so  wie  von  dem  Aufwande  für  die  Marine  (Art.  50)  werden  die  gemeinschaftlichen
  Ausgaben  im  Wege  der  Bundesgesetzgebung  und,  sofern  sie  nicht  eine  nur
einmalige  Aufwendung  betreffen,  für  die  Dauer  der  Legislatur-Periode  festgestellt.“  Wenn
eine  Anleihe  zu  gemeinschaftlichen  Ausgaben  gemacht  werden  soll,  so  ist  also  auch  diese
Geldbeschaffung,  auch  diese  Manipulation  meiner  Ansicht  nach  durch  Art.  65  auf  dem
Wege  der  Bundesgesetzgebung,  d.  h.  der  Beschlußnahme  und  der  Berathung  des  Reichstages
  und  dem  Bundesrathe  unterworfen  und  kann  anf  diese  Weise  gesetzmäßig  zu  Stande
gebracht  werden.  Wenn  von  anderer  Seite  vermißt  wurde  die  Möglichkeit,  eine  Interpellation
  an  die  Regierung  zu  richten.  M.  H.,  bequem  ist  diese  Einrichtung  gerade  nicht,
aber  ich  glaube  nicht,  daß  es  bisher  irgend  Jemandem  in  den  Sinn  gekommen  ist,  daß,
wenn  heute  eine  Interpellation  gestellt  worden  wäre,  wir  sie  nicht  beantwortet  hätten.
Ebenso,  wenn  die  Versammlung  Zeit  hat,  Petitionen,  die  etwa  eingehen,  zu  bearbeiten,
und  sie  auf  den  Gegenstand,  mit  dem  wir  uns  beschäftigen,  Bezug  haben,  —  denn  nur
solche  dürfen  wir  für  den  Augenblick  annehmen,  —  so  würde  dem  auch  nichts  entgegenstehen;
  Sie  werden,  m.  H.,  die  sämmtlichen  Regierungen  bereit  finden,  auch  ohne  daß  wir
durchgreifende  und  allgemeine  Motive  vorgelegt  haben,  über  jeden  einzelnen  Punkt,  bei
dem  Sie  Motive  vermissen,  motivirende  Erläuterungen  zu  geben;  ich  glaube  aber,  daß  das
wesentlich  in  die  Specialdebatte  hineingehört,  denn  Sie  werden  nicht  zu  allen  Punkten,  zu
sehr  vielen  werden  Sie  nicht  das  Bedürfniß  empfinden,  überhaupt  Motive  zu  besitzen,
weil  sie  in  sich  selbst  klar  sind.  Ich  weiß  nicht,  ob  ich  während  der  General-Discussion
noch  weiter  Veranlassung  habe,  das  Wort  zu  nehmen  oder  einer  meiner  Herren  Collegen.
Für  den  Augenblick  wüßte  ich  dem,  was  ich  gesagt  habe,  nichts  weiter  hinzuzufügen,  als
die  nochmalige  Aufforderung:  M.  H.,  arbeiten  wir  rasch!  Setzen  wir  Deutschland,  so  zu
sagen,  in  den  Sattel!  Reiten  wird  es  schon  können.