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Zweite  Rede  bei  der  Generaldiscussion  des  Verfassungsentwurfs
am  11.  März.

(Nach  dem  Grafen  Bismarck  hatte  zuerst  der  Abgeordnete  v.  Gottberg  für  den  Verfassungsentwurf
  gesprochen  und  alsdann  Freiherr  v.  Münchhausen  gegen  denselben.  Dieser
n

hatte  an  dem  Entwurfe  die  mangelhafte  Begränzung  und  Beschränkung  der  Befugnisse  der

Centralgewalt,  in  festerer  Verantwortlichkeit  der  Meinungsorgane,  namentlich  aber  die  Mängel
eines  Organs  zum  Schutze  der  persönlichen  Freiheit,  der  Rechte  des  Individnums,  der  berechtigten
  Eigenthümlichkeiten  und  der  Bundesregierungen  ausgesetzt,  und  nahm  davon  Gelegenheit  den
gegenwärtigen  Zustand  als  gewaltsam  und  unerträglich  zu  schildern.  Hierauf  ist  die  Rede  des
Grafen  Bismarck  die  Antwort.)

Ich  hege  die  aufrichtigsten  Sympathieen  mit  den  Gefühlen,  die  einen  treuen  Anhänger
einer  gestürzten  Dynastie  beseelen  können,  mag  diese  Dynastie  gefallen  sein  durch  ihre
eigene  Schuld  oder  durch  die  Gewalt  der  Umstände.  Ich  kann  es  dem  Herru  Vorredner
auch  nicht  verargen,  daß  er  das  Bedürfniß  empfunden  hat,  seinen  Gefühlen  Ausdruck  zu
geben;  nur  hätte  ich  gewünscht,  daß  er  von  diesem  Ausdrucke  Anklagen  der  Königlich
Preußischen  Regierung  fern  gehalten  hätte,  die  sich  entweder  auf  unrichtige  Auffassung
der  Thatsachen,  oder  auf  unrichtige  Thatsachen  überhaupt  gründen,  und  daß  er  mich  der
undankbaren  Aufgabe  überhoben  hätte,  ihn  in  dieser  Beziehung  zu  widerlegen.  Ich  weise
zunächst  den  Vorwurf,  als  hätte  die  Königlich  Preußische  Regierung  die  Capitulation
von  Langensalza  nicht  gehalten,  als  eine  unwürdige  Verläumdung  der  Königlichen  Regierung,
  mit  Entrüstung  zurück.  Die  Capitulation  von  Langensalza  ist  kein  Staatsvertrag.
  Keinem  der  Unterhändler,  die  dabei  thätig  gewesen  sind,  so  lange  die  Truppen
  bei  Langensalza  standen,  ist  es  eingefallen,  daraus  etwas  Anderes  zu  machen,
als  eine  militärische  Convention,  um  für  die  Dauer  des  Krieges  weiteres  Blutvergießen
zwischen  Truppen,  die  lange  befreundet  gewesen  waren  und  manche  glorreiche  Erinnerung
mit  einander  theilten,  zu  verhindern.  In  diesem  Sinne  ist  Sr.  Maj.  dem  Könige  Georg
die  Sicherheit  seines  Privateigenthums  zugesichert  worden,  natürlich  desjenigen  Privateigenthums,
  das  sich  im  Lager  und  bei  ihm  befand.  Ueber  das  übrige  Privateigenthum,
welches  bereits  in  unseren  Händen  oder  sonst  im  Königreich  Hannover  war,  und  über
andere  dahin  bezügliche  Verhältnisse  haben  Staatsverträge  zu  bestimmen;  bei  Langensalza
hat  Niemand  an  einen  Staatsvertrag  gedacht,  und  es  ist  eine  sophistische,  eine  advocatische
Auslegung  dieses  Actenstücks,  wenn  man  die  Capitulation  von  Langensalza  zu  dem  Vorwurf
  eines  Vertragsbruches  mißbraucht.  Ich  hätte  das  von  dem  Herrn  Vorredner,  der
mich  persönlich  kennt,  am  wenigsten  erwartet,  da  er  seit  Wochen  hier  ist  und  über  alle
Gravamina,  die  er  hat,  jeden  Tag,  da  ihm  meine  Thür  offen  steht,  hätte  Auskunft  und
volle  Befriedigung  finden  können.  Daß  Ihre  Majestät  die  Königin  Maria  vorzieht,  noch
in  diesem  Augenblick  in  dem  Preußischen  Lande  zu  verweilen,  ohne  daß  Ihr  Herr  Gemahl
mit  Sr.  Maj.  dem  Könige  von  Preußen  Frieden  geschlossen  hat,  ist  ein  Beweis  des
Schutzes,  welchen  Fürsten  und  Fürstinnen  auch  dann,  wenn  sie  unsere  Feinde  sind,  jederzeit
  in  Preußen  finden,  und  des  Vertrauens  auf  diesen  Schutz,  und  ich  bewundere,  daß
die  Königin  Maria  das  Vertrauen  bis  zu  diesem  Grade  ausdehnte.  Ich  weiß  aber,  daß
der  Aufenthalt,  daß  die  Anwesenheit  nicht  der  Königin,  aber  des  Hofes  in  Marienburg
den  Deckmantel  von  Intriguen  bildet,  die  wir  nicht  auf  die  Dauer  dulden  können;  ihre
Fäden  abzuschneiden,  hat  Se.  Maj.  der  König  befohlen.  In  Folge  dieses  Befehls  ist  der
Major  v.  Trenck  vor  den  Augen  J.  Maj.  der  Königin  Maria  verhaftet  worden.  Wenn
J.  Majestät  das  nicht  ansehen  will,  muß  sie  nicht  in  der  Marienburg  wohnen.  Für  uns
stehen  zu  hohe  Interessen  auf  dem  Spiele,  die  Ruhe  des  Landes  kann  aus  dergleichen
Rücksichten  nicht  gefährdet  werden,  wenigstens  sind  wir  fest  entschlossen,  nicht  damit  spielen
zu  lassen.  Hr.  v.  Treuck  war  unferen  Nachrichten  nach  Träger  auch  von  anderen  Papieren;
er  hat  rechtzeitig  aus  den  Hannoverschen  Bureau  Nachrichten  darüber  bekommen,  daß