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Corps,  mit  denjenigen  Streitkräften,  die  das  Haus  Augustenburg  in  Holstein  würde
mobil  machen  können  und  deren  Waffen  wir  dann  in  Hamburg  gefunden  haben,  eine
Diversion  gegen  uns  im  Rücken  gemeinschaftlich  mit  Oesterreich  zu  machen.  Dieser  Gefahr
kann  sich  Preußen  nicht  zum  zweiten  Mal  aussetzen.  Wir  haben  die  Verhandlungen
hinausgezogen  in  der  Hoffnung,  Hannover  würde  sich  besinnen.  Es  hat  uns  widerstrebt,
gegen  diesen  befreundeten  und  benachbarten  Stamm,  der  mit  uns  denselben  Dialect  spricht,
in  dessen  Adern  unser  Blut  fließt,  den  Degen  zu  ziehen.  Um  dies  zu  vermeiden,  haben
wir  rechtzeitig,  —  wenn  ich  nicht  irre,  war  es  am  9.  oder  11.  oder  kurz  darauf  —  in
Hannover  amtlich  Folgendes  kundgegeben:  Stimmt  Hannover  für  den  Oesterreichischen
Antrag,  der  am  14.  Juni  in  Frankfurt  votirt  worden,  so  werden  wir  dies  als  eine  Kriegserklärung
  betrachten  und  danach  verfahren.  Sie  waren  vollständig  gewarnt,  hatten  aber
Vertrauen  auf  800,000  Mann  Oesterreichischer  Truppen  —  so  war  nämlich  die  Ziffer
durch  den  Prinzen  Solms  angegeben,  der  seinem  hohen  Verwandten  damit  einen  schlechten
Dienst  geleistet,  als  er  schwankte  zwischen  Preußen  und  Oesterreich,  ihn  in  das  andere
Lager  hinüber  zu  ziehen.  M.  H.,  in  solchen  Angelegenheiten  kann  diese  Art  von  gemüthlicher
  Auffassung,  an  die  man  sich  in  Deutschland  in  fünfzigjährigem  Frieden  gewöhnt  hat,
nicht  Platz  greifen.  Es  ist  mir  von  mehreren  Seiten  nach  dem  Kriege,  von  Seiten  Deutscher
  Staaten  in  einer  Weise  entgegengekommen,  die  etwa  sagen  wollte:  „Nun,  wir  haben
die  Sache  nicht  so  ernst  gemeint,  nun  ist  Alles  wieder  beim  Alten;  wir  haben  in  Hannover
nur  mit  scharfen  Patronen  Mannöver  gemacht;  wir  wollen  uns  auf  die  alten  Stühle
setzen,  und  ihr  werdet  nicht  böse  sein.“  Man  hat  sich  über  den  Ernst  der  Sache
getäuscht;  ob  in  demjenigen  Dünkel,  mit  dem  Gott  öfter  die  Fürsten  schlägt,  ob
in  derjenigen  Unkenntniß  der  Diplomaten  und  Minister,  in  der  Viele  sich  über  die
Realitäten  dieses  Lebens  befinden,  lasse  ich  dahingestellt.  Man  hat  Krieg  gewollt  mit
offenen  Augen;  man  war  entschlossen,  Preußische  Provinzen  zu  nehmen,  wenn  man  gesiegt
hätte;  danach  hat  man  kein  Recht,  sich  nachher  zu  wundern,  daß  der  Krieg  die  ernsten
Folgen  hatte,  die  er  nun  gehabt  hat,  und  nun  uns  gegenüber  einen  Ton  der  Klage  über
diese  Folgen  anzuschlagen.  M.  H.,  wenn  das  Blut,  wenn  die  Freiheit  von  Preußen  aufs
Spiel  gestellt  wird,  wenn  das  ganze  Königreich,  wie  es  war,  mit  seiner  glorreichen  Krone
als  Einsatz  stand,  wenn  die  Kroaten  unser  Land  mit  ihren  Plünderungen  bedrohten,  wenn
die  Fremdherrschaft,  ich  weiß  nicht  auf  wie  lange,  uns  bedrohte;  wenn  man  uns  in  die
Gefahr  bringt  eines  Stichs  in  die  Seite,  soll  man  danach  nicht  auf  den  Standpunkt  der
Sentimentalität  fallen  und  über  schlechte  Behandlung  klagen?  Glaubt  man  das
zu  können,  so  ist  es  eine  Unkenntniß  der  Dinge,  an  der  jeder  Staat  und  jede
Krone  zu  Grunde  gehen  muß,  welche  mit  dieser  Unkenntniß  geschlagen  ist.  Der  Herr  Vorredner
  hat  uns  noch  einen  speciellen  Vorwurf  gemacht;  er  hat  darüber  geklagt,  daß  Leute
ohne  Urtheil  und  Recht  und  im  Widerspruche  mit  der  Gesetzgebung  nach  der  Festung
Minden  abgeführt  seien.  M.  H.,  im  Hannoverschen  Gebiete  lag  keine  Festung,  sonst  hätte
ich  es  für  correcter  gefunden,  sie  dahin  abzuführen.  Das  ist  aber  meines  Erachtens
das  Einzige,  worüber  vom  juristischen  Standpunkte  aus  Beschwerde  geführt  werden
  kann  in  einem  Lande,  wo  nach  Kriegs=  und  Völkerrecht  in  diesem  Augenblick
die  absolute  Regierung  besteht,  die  Regierung  eines  Eroberers,  und  zwar  eines
solchen,  der  mit  Ihnen  Freund  und  Landsmann  sein  will  und  sich  als  solchen  führt,
immerhin  aber  doch  eines  Eroberers;  in  einem  solchen  Lande  und  in  solchem  Augenblicke
  sich  darüber  zu  beschweren,  daß  Jemand  der  die  Ruhe  stört,  eingesperrt  und  unschädlich
  gemacht  wird,  dann  ist  Ihnen  der  Unterschied  zwischen  einer  absolnten  und  constitutionellen
  Verfassung,  die  dem  Staatsbürger  gegen  den  Mißbrauch  der  Gewalten  Garantieen
  giebt,  überhaupt  unklar.  Werden  Sie  es  jetzt  in  Rußland  für  eine  Gesetzes=  und
Rechtsverletzung  halten,  wenn  Jemand  präventiv  eingesperrt  wird?  Ist  es  nicht  bei  uns
toto  die  passirt,  ehe  wir  die  Verfassung  hatten,  ohne  daß  die  scharfsinnigsten  Juristen
etwas  dagegen  vorzubringen  wußten?  Formales  Unrecht  geschieht  dabei  nicht.  Ob  aber
durch  moralisches  Unrecht  der  Verschuldete  getroffen  wird,  ist  von  hier  aus  und  in  solchen