—  26  —

der  preußische  Staat  bietet,  an  den  Wohlthaten,  die  Ihnen  die  durch  den  Norddeutschen
Bund  vermehrte  friedliche  Sicherheit  gewährt,  betheiligen  Sie  sich  ehrlich  am  gemeinsamen
Werk  und  Sie  werden  unsere  Hand  offen  finden  und  wir  werden  Sie  mit  Freuden  als
unsere  Brüder  und  Landsleute  in  unserer  Mitte  begrüßen.  Der  hohen  Versammlung  aber
in  ihrer  deutschen  Mehrzahl  möchte  ich  dieses  Beispiel  der  Polen  noch  besonders  vor  Augen
halten,  um  den  Beweis  zu  liefern,  wohin  ein  großer  mächtiger  Staat,  geleitet  von  einem
taipferen,  kriegerischen  und  gewiß  auch  einsichtigen  Adel,  gelangen  kann,  wenn  er  die  Frei—
het  des  Einzelnen  höher  stellt,  als  die  Sicherheit  nach  Außen,  ich  will  nicht  sagen,  als
die  Einheit,  —  wenn  die  Freiheit  des  Individuums  als  eine  Wucherpflanze  die  allgemei—
nen  Interessen  erstickt.  Die  energischsten  Anstrengungen  —  und  wer  bewundert  nicht  den
Grad  von  Energie,  den  der  polnische  Adel  anwendet,  um  die  verlorene  Herrschaft  wieder
zu  erlangein?  —  die  energischsten  Anstrengungen,  die  größte  Hingebung  für  gemeinsame
Zwecke,  dee  glänzendste  Tapferkeit,  die  einzelne  Individuen  für  diese  Zwecke  an  den  Tag
legen,  Alls  das  reicht  nicht  hin,  um  die  verlorenen  Güter  zurückzubringen.  Es  bleibt
das  Wort  des  Dichters  wahr:  „Was  du  dem  Augerblicke  ausgeschlagen,  bringt  keine
Ewigkeit  zurück!

(Außer  dem  Grafen  Bismarck  sprachen  auch  noch  die  Abgeordneten  v.  Sänger-Grabowo

  und  v.  Unruhe-Bomst  gegen  den  Protest,  während  die  Abgeordneten  v.  Niegolewsky,
  v.  Domianewsky  ihn  zu  vertheidigen  suchten.)

Erwiderung,  die  Verhältnisse  in  Nordschleswig  betreffend.
18.  März.

(Zu  dem  Artikel  1  hatten  die  beiden  Abgeordneten  Dänischer  Nationalität,  Ahlmann
und  Kryger,  folgenden  Zusatz  beantragt:  „Zum  Bundesgebiet  nicht  gehörig  sind  diejenigen
Districte  des  Herzogthums  Schleswig,  deren  Bevölkerungen  das  Recht  der  freien  Abstimmung
über  ihre  Zugehörigkeit  vertragsmäßig  gewährt  ist.“  Nachdem  der  Abgeordnete  Kryger  eine
Rede  vorgelesen,  in  welcher  er  den  Antrag  zu  begründen  versuchte,  erwiderte  ihm  der  Vorsitzende
  der  Bundescommission  folgende  Rede.)

Ich  kann  mich  in  Erwiderung  auf  die  Aeußerung  des  Herrn  Vorredners  auf  Dasjenige
  beziehen,  was  ich  über  diese  Frage  im  preußischen  Hause  der  Abgeordneten  gesagt
habe,  und  was  durch  den  ersten  Herrn  Redner,  der  heute  auf  dieser  Tribüne  stand,  auch
heute  nochmals  verlesen  worden  ist,  und  also  den  Akten  der  heutigen  Diskussion  einverleibt
werden  wird.  Ich  ergreife  außerdem  nur  das  Wort,  um  gegen  zwei  faktische  Angaben  des
Herrn  Vorredners  einen  Widerspruch  einzulegen.  Einmal  gegen  die  Angabe:  daß  die
Grenze  des  Norddeutschen  Bundes  eine  zweifelhafte  sei  und  nicht  feststände.  Wenn  die
Verfassung  so  angenommen  wird,  wie  sie  gegenwärtig  liegt,  so  wird  damit  zur  Grenze  des
Gebietes  des  Norddeutschen  Bundes  bis  auf  Weiteres  diejenige  Grenze,  die  im  Wiener
Frieden  zwischen  Dänemark  auf  der  einen,  und  Preußen  und  Oesterreich  auf  der  anderen
Seite  stipulirt  worden  ist.  Soll  eine  andere  Grenze  gezogen  werden,  so  sind  darüber  die
weiteren  Verhandlungen  vorzubehalten,  und  ich  glaube  nicht,  daß  dasjenige,  zu  dem  sich
Preußen  in  dieser  Beziehung  verstehen  würde,  einen  Widerspruch  von  Seiten  seiner
Bundesgenossen  erfahren  dürfte.  Man  könnte  gegen  diesen  Widerspruch  sogar  einwenden,
daß  die  Bundesgenossen  im  Voraus  darauf  verzichtet  haben,  indem  sie  den  Inhalt  des
Prager  Friedens  bei  Schließung  unseres  Bündnisses  als  rechtsbeständig  anerkannt  haben,
seinem  vollem  Umfange  nach,  also  auch  in  Betreff  dieser  Bestimmung.  Die  zweite  Behauptung,
  die  ich  als  thatsächlich  unrichtig  bestreite,  ist  diejenige:  daß  irgend  ein  Einwohner
  von  Schleswig  aus  dem  Vertrage,  den  Preußen  mit  Oesterreich  abgeschlossen
hat,  ein  Recht  ableiten  könnte  auf  die  Abstimmung.  Nur  Se.  Majestät  der  Kaiser  von
Oesterreich  hat  das  Recht,  von  uns  die  Ausführung  des  Prager  Friedens  zu  fordern,