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in  welchem  Maße,  das  läßt  der  Inhalt  des  Prager  Friedens-Instruments  selbst  unbestimmt;
  er  läßt  der  prenßischen  Regierung  darin  eine  latitude,  er  überläßt,  ihr  sich  derselben
  nach  ihrer  Auffassung  der  Billigkeit  und  der  eigenen  Interessen  des  preußischen
Staates  zu  bedienen.  Wenn  ich  in  der  Aeußerung,  die  der  Abgeordnete  Kantack  heute
citirt  hat,  im  Abgeordnetenhause  erklärt  habe:  Preußen  könnte  unter  Umständen,  je  nach
der  geographischen  Lage  einer  fremden  Nationalität,  die  dem  preußischen  Staatsgebiet  angehört
  hat,  wenn  von  derselben  Dauer  und  nachhaltig  der  Wunsch  ausgesprochen  wird,
und  wenn  klar  vorliegt,  was  aus  ihr  wird,  sobald  Preußen  verzichtet  —  —  —  wenn  ich
mich  dahin  ausgesprochen  habe,  so  habe  ich  dies  allerdings  gerade  mit  Rücksicht  auf  Nordschleswig
  gethan,  indem  ich  damit  habe  sagen  wollen  k  daß  es  für  die  Macht  und  den
staatlichen  Bestand  Preußens  von  keiner  entscheidenden  Wichtigkeit  sei,  ob  dort  einige  dänisch
sprechende  Einwohner,  die  lieber  zu  Dänemark  gehören  wollten  ,  mehr  bei  Preußen  sind
oder  weniger.  Die  Grenze,  die  wir  in  dieser  Beziehung  nicht  überschreiten  dürfen  und
wollen,  wird  gezogen  durch  das  Interesse  des  preußischen  Staates  an  seiner  militärischen
Sicherheit:  eine  Grenze,  durch  die  unsere  strategische  Sicherheit  nach  jener  Richtung  hin
beeinträchtigt  würde,  die  uns  in  die  Verlegenheit  setzen  könnte,  das  mit  schwerem  Blut
und  Anstrengung  gewonnene  Düppel  nochmals  zu  nehmen,  würden  wir  unter  keinen
Umständen  anerkennen  und  zugeben  können,  dazu  sind  wir  auch  nicht  verpflichtet.  Es  ist
nicht  gesagt  in  dem  Friedens-Instrument  „der  nördliche  Distrikt  von  Schleswig  wobei
man  sich  Schleswig  etwa  in  zwei  Distrikte,  einen  nördlichen  und  einen  südlichen,  geschieden
dächte;  es  ist  nicht  gesagt  „ein  sprachlich  abgegrenzter  Distrikt“;  es  ist  der  Ausdruck  gebraucht,
  „die  nördlichen  Distrikte“,  also  solche  Distrikte,  deren  es  mehrere,  vielleicht  viele
in  Schleswig  giebt  —  man  kann  sich  das  Maß  dieser  Distrikte  sehr  klein,  man  kann  es
sich  sehr  groß  denken,  und  so  groß,  wie  es  in  Kopenhagen  vorschwebt,  glaube  ich,  wird  es
nicht  ausfallen.  Ich  will  hier  unerörtert  lassen,  ob  wir  zur  Feststellung  dieser  Linie  einer
Uebereinstimmung  mit  Oesterreich  bedürfen.  Wenn  es  vom  kaiserlichen  Kabinette  verlangt
würde,  so  würden  wir  uns  den  Verhandlungen  darüber  nicht  entziehen,  nämlich  Verhandlungen
  über  die  Frage,  ob  wir  hierzu  verpflichtet  sind  oder  nicht.  Jedenfalls  wird  es  nothwendig
  sein,  auch  ehe  zur  Ausführung  dieser  Bestimmung  geschritten  wird,  mit  der  Königlich
  dänischen  Regierung  darüber  zu  verhandeln,  ob  sie  die  Rückcession  und  in  welchem
Umfange,  unter  welchen  Bedingungen  sie  sie  annehmen  will.  Wir  können,  wenn  diese
Cession  dentsche  Einwohner  mit  in  sich  begriffe,  und  zwar  solche,  die  laut  erklären,  deutsch
bleiben  zu  wollen,  nicht  anders  zu  ihr  schreiten,  meines  Erachtens,  als  indem  wir  das  Geschick
  der  Deutschen  entweder  durch  Enklaven,  die  wir  vorbehalten,  sicher  stellen  oder  dadurch,
  daß  wir  mit  Dänemark  einen  Staatsvertrag  abschließen,  für  dessen  genaue  Innehaltung
  wir  andere  Bürgschaften  verlangen  müßten  als  diejenigen,  welche  früher  die
Deutschen  Schleswigs  nur  unvollkommen  schützten.  Es  ist  ferner  nicht  zu  vergessen,  daß
auf  den  Herzogthümern  Schleswig-Holstein  eine  erhebliche  Schuldenlast  ruht,  die  jeden
einzelnen  Theil  dieser  Herzogthümer  affizirt.  Von  dänischen  Schulden  haben  die  Herzogthümer
  29,000,000  dänische  Thaler,  wenn  ich  richtig  rechne,  etwa  22½  Millionen  preußische
  Thaler,  übernommen;  an  Kriegskosten  für  Oesterreich  haben  wir  ausgelegt  nach
dem  Inhalt  des  Prager  Friedens  15  Millionen;  unsere  eigenen  Kriegskosten,  wie  wir  sie
nach  dem  Wiener  Vertrage  von  den  Herzogthümern  zu  verlangen  haben,  werden  sich  nach
einer  vorläufigen  Schätzung  auf  25  Millionen  Thaler  belaufen;  es  kommt  also  eine
Summe  von  über  60  Millionen  Thalern,  also  über  60  Thaler  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung.
  Auf  eine  Bevölkerung  von  beispielsweise  100,000  Einwohnern  würde  nothwendig
eine  Schuldenlast  von  6  Millionen  und  einigen  100,000  Thalern  fallen.  Alle  diese  Verhältnisse
  werden  in  Verhandlungen  mit  Oesterreich,  mit  Dänemark  geklärt  werden  müssen,
ehe  zur  Ausführung  der  Bestimmung  geschritten  werden  kann.  So  lange  kann  die  Bundesverfassung
  nicht  aufgeschoben  werden,  können  auch  die  Grenzen  des  Bundes  nicht  ungewiß
bleiben.  Und  gerade  bei  der  Unbestimmtheit  der  Grenzen  fällt  es  noch  mehr  ins  Auge,
daß  kein  Schleswiger  behaupten  kann,  gerade  ihm  gäbe  diese  Bestimmung  ein  auch  nur