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moralisches  Anrecht;  denn  daß  ein  juristisches  Recht  aus  unserem  Vertrage  mit  Oester—
reich  von  keinem  Bewohner  Schleswig-Holsteins  abgeleitet  werden  kann,  darf  ich  einer
Versammlung,  die  so  viele  Juristen  unter  sich  zählt,  nicht  erst  beweisen.

Kurze  faktische  Berichtigung.
18.  März.

(Nachdem  auch  der  Abgeordnete  Francke  sich  gegen  den  dänischen  Antrag  ausgesprochen
und  der  Hessen-Darmstädtische  Bundescommissarius,  Legationsrath  Hoffmann,  die  Erklärung
abgegeben,  es  würden  sich  wohl  Mittel  und  Wege  finden  lassen,  den  Main,  der  jetzt  noch  die
Grenze  des  Bundes  bildet,  zu  überbrücken,  sprach  der  Abgeordnete  v.  Hammerstein  für  den
Antrag  des  Abgeordneten  v.  Carlowitz,  wonach  die  Bundesglieder  sich  verpflichten  sollten,
ihre  Souveränitätsrechte  ohne  Zustimmung  der  Gesammtheit  und  zu  Gunsten  der  Mitverbündeten
  abzutreten,  indem  er  denselben  den  Sinn  beigelegt  wissen  wollte,  daß  auch  zu  Gunsten
eines  Successionsberechtigten  auf  die  Souveränitätsrechte  Verzicht  geleistet  werden  könne.  Eine
Bemerkung  in  Betreff  des  Hannoverschen  Adels  veranlaßte  den  Präsidenten  der  Bundescomissarien
  zu  folgender  faktischen  Berichtigung:)

Ich  will  nur  zu  einer  kurzen  faktischen  Berichtigung  das  Wort  nehmen,  da  der  Herr
Vorredner  meine  Aeußerungen  von  heut  mißhört  hat.  Ich  habe  nicht  von  Bestrebungen
des  hannoverschen  Adels  gesprochen,  den  ich  mit  dem  polnischen  parallelisirte,  sondern  von
den  Schwierigkeiten,  die  manche  Eingesessene  früherer  geistlicher  Territorien  in  Deutschland
  hätten,  die  günstige  frühere  Lage  des  Adels  in  diesen  Territorien  heut  zu  vergessen.

Erwiderung  in  Beziehung  zu  Holland  und  Luxemburg.
18.  März.

(Der  Abgeordnete  Schraps  (aus  Sachsen),  welcher  erklärt,  von  seinen  Wählern  beauftragt
  zu  sein,  gegen  den  Entwurf  zu  stimmen,  bringt  das  Verhältniß  Hollands  und  Luxemburgs
zum  norddeutschen  Bunde  zur  Sprache.  Ihm  erwiderte  der  Vorsitzende  der  Bundescommissarien:)


Ich  freue  mich,  daß  der  Herr  Vorredner  mir  Gelegenheit  giebt,  von  dieser  Stelle
den  absurden  Verdächtigungen  unserer  Beziehungen  zu  Holland,  die  in  einem  Theile  der
Presse  sich  breit  gemacht  haben,  entgegenzutreten.  Ich  weiß  nicht,  wer  ein  Interesse  dabei
gehabt  hat,  die  Ansicht  zu  verbreiten,  als  ob  Holland  oder  irgend  ein  Theil  des  holländischen
  Gebietes  von  Preußen,  von  Deutschland  her  bedroht  würde,  als  ob  irgend  ein  preußischer
  Staatsmann  jemals  daran  gedacht  hätte,  den  Holländern  ihr  Besitzthum  zu  beneiden
  oder  zu  beeinträchtigen.  Vielleicht  hat  die  darüber  entstandene  Befürchtung  das  für
die  Königl.  niederländische  Regierung  erfreuliche  Resultat  gehabt,  bei  der  Abstimmung
über  das  dortige  Militärbudget  die  Abgeordneten  geneigter  zu  machen;  aber  dieser  Rücksicht
  kann  ich  doch  nicht  allein  den  Ursprung  dieser  Gerüchte  zuschreiben,  als  ob  wir  Holland
  bedroht  hätten,  —  Gerüchte,  die  so  vollständig  aus  der  Luft  gegriffen  sind,  daß  mit
keinem  Buchstaben  jemals  der  mindeste  Anlaß  gegeben  ist,  der  einer  solchen  Erfindung
auch  nur  die  Haaresbreite  Raum  darböte,  auf  der  eine  Lüge  Fuf  fassen  könnte.

Wir  haben  mit  Holland  —  mit  den  Niederlanden  will  ich  mich  richtiger  ausdrücken  —
bei  Gelegenheit  des  Ausbruchs  des  Krieges  über  Luxemburg  eine  kurze  Auseinandersetzung
gehabt.  Die  Großherzoglich  Luxemburgische  Regierung  folgte  nicht  unserem  Beispiel,  sich
vom  damaligen  deutschen  Bunde  zu  trennen,  nachdem  die  Kriegserklärung  vom  14./16.
Juni  erfolgt  war;  sie  blieb  in  der  Versammlung,  sie  associirte  sich  also  gewissermaßen  der
Corporation,  die  mit  uns  im  Kriege  war,  sie  fuhr  fort,  dazu  zu  gehören.  Ich  habe  über