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diesen  Punkt  eine  Auseinandersetzung  mit  dem  Königlich  Niederländischen  Herrn  Gesandten
  gehabt,  der,  obschon  er  kein  directes,  strenges  Mandat  dazu  hatte,  doch  ex  mandato
praesumpto  die  luxemburgische  Regierung  hier  mit  vertrat.  Wir  waren  dabei  einig,  daß,
juristisch  genommen,  wir  uns  im  Kriege  mit  Luxemburg  befänden,  daß  wir  aber  beidersei—
tig  kein  Interesse  hätten,  diesen  Krieg  zu  führen,  und  wir  glaubten  uns  Beide  aufs  Wort,
daß  wir  nicht  auf  einander  schießen  würden.  Daß  selbst  damals  in  diesen  Vorgängen  der
Keim  irgend  einer  Befürchtung  für  Holland,  eine  Bedrohung  der  Niederlande  gelegen
haben  könnte,  kann  ich  nicht  annehmen,  das  sind  vorübergegangene  Dinge.  Bekannt  ist,
daß  die  Königlich  Niederländische  Regierung  wünscht,  das  Land,  welches  einen  Theil
ihres  unmittelbaren  Gebietes,  einen  Theil  der  Provinz  Limburg  seit  einer  Reihe  von  Jahren
  mit  umfaßt,  gelöst  zu  sehen;  sie  hatte  darüber  schon  in  Frankfurt  bestimmte  Anträge
gemacht.  Wir  haben  die  Ueberzeugung,  daß,  wenn  wir  mit  Entschiedenheit  darauf  bestanden
  hätten,  die  Niederlande  sollten  für  Limburg  beitreten,  wir  dadurch  den  Niederlanden
einen  Anlaß  zur  Besorgniß  gegeben  haben  würden,  indem  es  dann  ja  eben  wiederum
darauf  ankäme,  die  Zerreißung  einer  staatlichen  Einheit  herbeizuführen,  die  die  polnischen
Herren  Abgeordneten  der  Preußischen  Monarchie  anthun  wollten  bei  dem  tiefer  einschneidenden
  System  des  jetzigen  Bundes.  Wir  haben  diese  Zumuthung  nicht  gestellt,  ebensowenig
  ist  uns  in  Bezug  auf  Luxemburg  jemals  ein  Wunsch  des  dortigen  Souverains,  der
dortigen  Regierung,  der  dortigen  Einwohnerschaft  ausgesprochen  worden,  für  dieses  Großherzogthum
  dem  Norddeutschen  Bunde  anzugehören.  Man  könnte  im  ganz  strengen  Wortsinne
  annehmen,  daß  nach  der  Analogie  der  Friedensschlüsse,  die  wir  mit  Meiningen,  mit
Reuß  gemacht  haben,  schließlich  vielleicht  sogar  ein  Friedensschluß  mit  Luxemburg  nöthig
wäre.  Aber  diese  indirecte  Kriegserklärung,  die  im  Verweilen  Luxemburgs  im  Bunde  lag,
hat  gar  keine  Folgen  gehabt,  weder  einen  Kampf  noch  einen  Friedensschluß.  Unfrerseits
ist  auf  die  Zugehörigkeit  Luxemburgs  und  Limburgs  zu  Deutschland  weder  verzichtet  worden,
  noch  ist  sie  als  ein  Rechtsgrundsatz  ausgesprochen  worden.  Wir  können  den  Souveränen,
  die  dem  Bunde  nicht  beitreten  wollen,  keine  Gewalt  und  keinen  Zwang  anthun.
Wenn  einer  der  übrigen  Souveräne,  mit  denen  wir  uns  jetzt  im  Bunde  befinden,  nachhaltig
  und  entschieden  geweigert  hätte,  dem  Norddeutschen  Bunde  beizutreten  —  ich  glaube
doch,  die  geographische  Situation  eines  solchen  Staates  müßte  sehr  zwingend  ihrer  Natur
nach  auf  uns  gewirkt  haben,  wenn  wir  hätten  einen  Druck  auf  solche  Regierung  ausüben
sollen  in  einer  Lage  der  europäischen  Verhältnisse,  wo  wir  ebenso  wie  die  anderen  Großmächte
  das  Interesse  haben,  den  Zunder,  der  den  Frieden  Europas  in  Brand  stecken  könnte,
in  keiner  Weise  zu  vermehren.  Ich  kann  deshalb  uur  constatiren,  von  Seiten  Luxemburgs
ist  uns  niemals  die  Absicht  und  der  Wunsch  ausgesprochen  worden,  dem  Norddeutschen
Bunde  beizutreten;  von  Seiten  Limburgs  ist  uns  entschieden  der  Wunsch  ausgesprochen
worden,  in  dieser  Beziehung  nicht  behelligt  zu  werden.

Replik  gegen  den  Abgeordneten  von  Hennig.
18.  März.

(Der  Abgeordnete  v.  Hennig,  welcher  sich  in  seiner  Rede  theils  gegen  den  Abgeordneten
  v.  Hammerstein,  theils  gegen  den  Abgeordneten  v.  Donimiersky  und  Niegolewsky
  gewendet,  will  im  Schlusse  seiner  Rede  den  Vergleich  des  Bündnisses  der  Städte  und
Landstände  des  Bundesstaates  mit  den  Staaten  mit  der  rechtlichen  Verbindung  der  Fortschrittspartei
  mit  der  polnischen  Fraction  nicht  gelten  lassen.  Dagegen  bemerkte  Graf  Bismarck:)

Ich  bemerke  nur,  daß  die  Polen  selbst  in  dem  polnischen  Staate  doch  die  Unabhängigkeit
  des  Einzelnen  als  das  wahre  Kriterium  ihrer  Freiheit  ansahen.  Ich  erinnere  mich,
einen  polnischen  Wappenspruch  gelesen  zu  haben,  der,  wenn  ich  richtig  citire,  ohngefähr  so
lautete:  „penes  Regem  majestas  —  das  änßerliche  Ansehen  ließen  sie  ihm  —  penes