Rede  betreffend  den  Antrag  des  Abgeordneten  Dr.  Braun  (Wiesbaden)
  in  Bezug  auf  Art.  4.  des  Verfassungs-Entwurfs.
21.  März.

(Die  drei  ersten  Artikel  des  Verfassungsentwurfes  wurden  in  unveränderter  Gestalt  von
dem  Reichstage  angenommen.  Im  Art.  4,  welcher  von  den  Gegenständen  handelt,  die  der
Gesetzgebung  und  Aussicht  des  Bundes  unterliegen,  wurden  die  aufgeführten  Punkte  mehrfach
verändert.  Ein  Antrag  des  Abgeordneten  Dr.  Braun  (Wiesbaden)  ging  dahin  als  einen
anderen  Punkt  noch  hinzuzufügen:  „Die  Feststellung  der  Befugnisse,  welche  kein  Bundesstaat  in
Bezug  auf  Post-,  Vereins=  und  Versammlungsrechte,  sowie  in  Bezug  auf  die  sonstigen  persönlichen
  und  staatsbürgerlichen  Rechte  seinen  Angehörigen  vorenthalten  darf.“  Es  waren  zu  demselben
  noch  zwei  Unteranträge  gestellt  von  den  Abg.  v.  Bockum-Dolffs  und  Preetz.  Für
den  Braun'schen  Antrag  sprachen  die  Abg.  Lasker,  Wachenhusen  (aus  Mecklenburg-Schwerin),
  Graf  Schwerin  und  der  Antragsteller  selbst.  Gegen  denselben  die  Abg.  v.
Bockum-Dolffs,  v.  Vincke  (Hagen),  und  Wagener  (Neustettin).  Nachdem  der  Graf
Schwerin  seinen  Vortrag  beendet,  ergriff  der  Vorsitzende  der  Reichstagscommissarien  das
Wort  und  sagte:)

Ich  habe  nur  das  Wort  ergriffen,  um  mich  gegen  eine  Ansicht  des  Herrn  Redners,
der  so  eben  die  Tribüne  verläßt,  auszusprechen,  nämlich  gegen  dasjenige  Argument,  daß
er  nicht  begreife,  wie  Jemand,  der  Preußens  Führung  auf  dem  Wege  wolle,  den  ich  mit
ihm  auch  ferner  gemeinschaftlich  zu  wandeln  hoffe,  dieser  Sache  widersprechen  könne.
Der  Herr  Redner  hat  dabei,  glaube  ich,  ein  Motiv  unterschätzt,  welches  in  mir,  wenigstens
  als  Minister  —  ich  sage  nicht  als  Abgeordneter  —  das  stärkste  ist,  bei  demjenigen.
Widerspruch,  den  ich  gegen  irgend  eines  der  vielen  hier  auftretenden  Amendements  erhebe,
nämlich  die  mich  nie  verlassende  Sorge:  werden  wir  dafür  die  Zustimmung  der  übrigen
Regierungen  erlangen?  kann  an  dieser  Sache  die  Zustimmung  scheitern?  ist  die  Sache
der  Mühe  werth,  das  Ventil  der  Maschine  auf  diese  Probe  zu  stellen?  Und  in  der  Beziehung
  kann  ich  mich  auf  die  Argumentation  des  Herrn  Vorredners  berufen;  ich  glaube,  er
hat  schon  dazu  beigetragen,  die  Ueberschätzung  des  Werthes  dieses  Amendements,  falls  es
angenommen  würde,  zu  vermindern.  Es  handelt  sich,  wie  schon  vorher  hervorgehoben
worden  ist,  nur  um  den  Unterschied  der  Gesetzgebung  und  der  Verfassungs-Aenderung,
um  die  Frage:  ist  zur  Einführung  dieses  oder  jenes  Grundrechts,  dieser  oder  jener  Garantie
  —  es  ist  nicht  ganz  der  richtige  Ausdruck,  aber  die  Herren  verstehen  mich  —  erforderlich,
  daß  zwei  Drittel  der  Stimmen  im  Bundesrathe  dafür  vorhanden  sind,  oder  reicht
die  größere  Hälfte  hin?  Um  uns  einen  Gedanken  von  dem  praktischen  Werthe  dieses
Unterschiedes  zu  machen,  fassen  wir  die  Sache  einmal  nicht  von  der  Seite  des  Druckes
aus,  der  sich  hinter  das  Durchbringen  einer  solchen  Sache  setzen  läßt,  sondern  von  der
Seite  der  Widerstandskraft.  Bei  dem  Erforderniß  von  zwei  Dritteln  Majorität
genügt  Preußens  Widerspruch  mit  17  Stimmen,  um  das  Zustandekommen  unmöglich  zu
machen;  bei  Annahme  dieses  Amendements  müßte  dem  Preußischen  Widerspruch  mit  17
Stimmen  etwa  der  Sächsische  mit  4  Stimmen  zu  Hülfe  kommen.  Schon  gegen  diese  beiden
  stärksten  Regierungen  im  Bunde,  wenn  sie  einig  sind,  ist  es  nicht  wünschenswerth,
eine  Sache  durchzudrücken;  es  würde  dann  nur  noch  eine  der  einzelnen  Stimmen  hinzutreten
  dürfen,  dann  wäre  die  Majorität  von  22  da,  die  einen  Widerspruch  im  Bundesrathe
erheben  könnte,  an  dem  die  Sache  scheiterte.  Von  dieser  Seite  betrachtet,  meine  Herren,
glaube  ich,  hat  die  Sache  für  die  Freunde  des  Amendements  nicht  den  hohen  Werth,  daß
sie  darum  das  Ganze  auf  die  Probe  stellen  sollten.  Ich  hoffe,  daß,  wenn  der  Fall  der
Entscheidung  einträte,  auch  auf  Seiten  der  Bundesregierungen  über  solche  Dinge  unser
Werk  nicht  gehindert  werden  würde,  daß  solche  Anstände  nicht  ausreichen,  um  die  Grundlage,
  die  wir  haben,  zu  zerstören  und  in  die  Luft  zu  sprengen;  —  aber,  meine  Herren,
sicher  sind  wir  doch  in  dieser  Sache  nicht!  Wenn  ich  hier  als  Abgeordneter  spräche,  so
würde  ich  sagen:  man  kann  es  annehmen,  man  kann  es  ablehnen,  ich  sehe  darum  keine
Gefahr  für  das  Vaterland;  als  Minister  kann  ich  nur  dazu  rathen,  es  abzulehnen.