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designirt  seien,  an  denen  die  Verantwortlichkeit  haftet.  Wenn  ich  dieses  Amendement
recht  verstehe,  so  würde  es  bei  seiner  Annahme  für  die  Preußische  Regierung  nicht  fakultativ,
  sondern  nothwendig  sein,  ihren  Einfluß  und  ihre  Stellung  in  dem  Bundesrath
dadurch  zu  schwächen,  daß  sie  denselben  nicht  in  einheitlicher,  sondern  in  kollegialischer
Form  ausübte.  Es  würde  gewissermaßen  zwischen  den  verschiedenen  Preußischen  Bundesgesandten,
  etwa  dem  Bundeskanzler,  der  ja  zu  ihnen  gehört,  auf  der  einen  Seite,  und
seinen  militairischen  Kollegen  auf  der  andern  vielleicht  eine  kollegialische  Abstimmung  noch
nothwendig  sein,  um  das  Preußische  Votum,  welches  ja  nur  einheitlich  abgegeben  werden
kann,  festzustellen  und  bei  dieser  kollegialischen  Abstimmung  könnte  sich  möglicher  Weise
der  Bundeskanzler  in  der  Minorität  befinden,  indem  jeder  der  mit  ihm  konkurrirenden
Preußischen  Kollegen  sich  auf  seine  besondere  und  persönliche  Verantwortlichkeit  beriefe.
Es  ist  Sache  des  Bundeskanzlers  oder  des  ihm  vorgesetzten  Ministers  des  Auswärtigen,
sich  mit  seinen  Kollegen,  den  Preußischen  Ministern,  in  derjenigen  Fühlung  zu  erhalten,
daß  er  in  erheblichen  politischen  Fragen  weiß,  wie  weit  er  im  Bundesrath  gehen  kann,
ohne  daß  er  der  Unterstützung  des  Preußischen  Gesammt-Ministeriums,  zu  dem  er  gehört,
verlustig  geht.  Aber  die  Instruction  des  Bundeskanzlers  kann  meines  Erachtens  nur  vom
Preußischen  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten  ausgehen,  oder  der  letztere  muß
selbst  der  Bundeskanzler  sein.

Sie  berühren  da  tiefgehende  Fragen  über  das  innere  Räderwerk  eines  kollegialisch
zusammengesetzten  Ministeriums;  ich  würde  mich  außer  Stande  fühlen,  auf  dieses  ganze
Werk  einzugehen  und  dabei  Preußischer  auswärtiger  Minister  zu  bleiben,  wenn  ich  nicht
sicher  wäre,  daß  die  Instruction  des  Bundeskanzlers  zu  meinem  Ressort  als  auswärtiger
Minister  gehörte  und  nicht  erst  Gegenstand  kollegialischer  Abstimmung  zwischen  meinen
Kollegen  und  mir  zu  sein  hätte.  Ich  würde  nur  dem  Könige  Vortrag  über  diese  Instructionen
  zu  halten  haben  und  Sr.  Majestät  darüber  verantwortlich  werden,  was  ja  nicht
ausschließt,  daß  ich  selbst  wissen  muß,  wie  weit  ich  in  dieser  Richtung  gehen  kann,  ohne  die
allgemeine  Uebereinstimmung  mit  meinen  übrigen  Kollegen  zu  verlieren.  Dieses  Prinzip
aber,  daß  die  Preußische  Stimmenabgabe  innerhalb  des  Bundesstaates  allein  von  dem
auswärtigen  Ministerium  abhängt,  wird  meines  Erachtens  durch  diesen  Zwang,  die
Stimme  gewissermaßen  kollegialisch  auszuführen,  wesentlich  alterirt.  Ich  möchte  darum
bitten,  bei  diesem  Amendement  noch  zu  scheiden  zwischen  einem  Ausdruck  für  die  Verantwortlichkeit,
  die  der  Bundeskanzler  durch  seine  Unterzeichnung  übernimmt,  wofür,  wie  mir
scheint,  vielseitig  die  Neigung  ist  zu  stimmen.  Ich  kann  mich  auch  dafür  nicht  erklären,
denn  es  ist  immer  eine  Fassungsänderung,  von  der  ich  nicht  weiß,  welche  Tragweite  ihr
die  übrigen  Regierungen  geben.  Aber  ich  halte  es  für  lange  nicht  so  schlimm,  wie  Sie
auch  aus  den  Aeßerungen  des  Herrn  Vorredners  vom  Standpunkte  der  Bundesregierung
aus  gefunden  haben,  als  wenn  ein  kollegialisch  organisirtes  Preußisches  Ministerium,  sei
es  das  bestehende,  sei  es  ein  paralleles,  hineingetragen  wird  in  die  Mitte  des  Bundesraths,
  und  im  letzteren  Falle  sind  nicht  nur  die  Bedenken  der  uns  verbündeten  Regierungen
  gerechtfertigt,  sondern  Sie  schaffen  geradezu  einen  schwierigen  Fall  zwischen  mir,  als
auswärtigem  Minister,  und  meinen  Preußischen  Kollegen,  mit  welchen  ich  innerhalb  des
Bundesrathes  nicht  konkurriren  kann.

(Der  Abgeordnete  Windhorst  bemerkte,  es  handle  sich  jetzt  um  die  Construction  der
Regierung:  diese  müsse  verantwortlich  sein.  Der  Abg.  Twesten  meinte,  es  könne  kaum  einem
Bedenken  unterliegen,  es  auszusprechen,  daß  neben  dem  Kanzler  auch  die  übrigen  Chefs  der
Verwaltungszweige  verantwortlich  seien.

Der  Präsident  der  Reichstags-Kommissarien:)

Ich  hatte  es  allerdings  so  verstanden,  daß  mit  diesen  Chefs  der  Verwaltungszweige
Preußische  Mitglieder  des  Bundesraths  gemeint  sein  sollten,  wie  es  denn  in  der  Intention
  liegt,  diese  Preußischen  Mitglieder  des  Bundesraths,  die  man  auf  “*o  darf,