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aber  nicht  treiben  wird,  in  den  verschiedenen  Zweigen  der  Verwaltung  zu  wählen,  und
zwar  in  den  höheren  Stellungen,  damit  der  Bundesrath  in  seinem  Schooße  mit  den  nothwendigen
  technischen  Kenntnissen  ausgestattet  ist.  Wenn  dies  aber  nicht  der  Fall  sein  sollte,
wenn  hiermit  Beamte  gemeint  sind,  die  außerhalb  des  Bundesrathes  stehen,  dann  scheint
mir  der  Antrag  in  sehr  enger  Verwandtschaft  und  fast  Identität  mit  dem  schon  abgelehnten
  Antrage  eines  unitarischen  Bundesministerii  zu  stehen,  und  dem  stehen  alle  die  Bedenken
  entgegen,  welche  schon  vorher  erörtert  sind.  Ich  will  nur  Eins  noch  hervorheben,  was
noch  nicht  so  scharf  hervorgehoben  ist.  Sie  würden  mit  einem  solchen  Bundes-Finanzminister,
  z.  B.  den  Königlich  Sächsischen,  den  Großherzoglich  Hessischen  u.  s.  w.  Finanzminister
  mediatisiren,  und  ihn  zu  einem  Unterbeamten  des  Bundes-Finanzministers
machen.  Das  thun  die  Regierungen  nicht,  meine  Herren,  und  wir  haben  keine  Nothwendigkeit,
  etwas  von  ihnen  zu  verlangen,  wenn  dadurch  eher  unser  ganzes  Werk  in  Gefahr
gerathen  könnte,  als  daß  wir  diese  Konzession  erreichen,  welche  zu  fordern  die  Königlich
Preußische  Regierung  weder  den  Willen,  noch  die  Berechtigung  hat.

(Der  Zusatz  v.  Bennigsen  zu  Art.  12  wurde  angenommen,  dann  aber  der  Artikel  mit
diesem  Zusatze  verworfen.  Die  Art.  13,  14,  15  wurden  dann  in  der  ursprünglichen  Fassung
genehmigt.  Zu  Art.  16  brachte  der  Abgeordnete  v.  Bethusy-Huc  den  Art.  12  verändernd
als  Verbesserungsantrag  ein  und  v.  Bennigsen  sein  zu  demselben  gestelltes  Amendement.

Der  Abg.  v.  Blankenburg  sprach  für  die  Annahme  des  Antrags  Bethusy-Hucz;
der  Abg.  v.  Bennigsen  befürwortete  sein  Unter-Amendement,  welches  er  bereits  als  einen
Zusatz  des  Art.  12  beantragt  hatte.  Hierauf  nahm  das  Wort  der  Vorsitzende  der  Reichstagsommissarien:)



M.  H.!  Ich  wende  mich  vorzugsweise  an  Diejenigen  unter  uns,  die,  wie  der  Herr
Vorredner  den  ernsten  Willen  haben,  auf  der  Basis  der  Vorlage  etwas  zu  Stande  zu
bringen.  Daß  es  deren  unter  uns  giebt,  die  das  nicht  wollen,  haben  wir  von  der  Tribüne
gehört;  ich  verletze  dadurch  Niemand.  Die  erstgenannten  Herren  möchte  ich  aber  doch
bitten,  mir  eine  Aufklärung  zu  geben  über  die  Motive  ihres  formalen  Verhaltens.  Anträge,
  die  Sie  stellen,  im  Interesse  der  Erweiterung  einer  unitarischen  Herrschaft,  der
Erweiterung  des  präsidialen  Einflusses  der  Preußischen  Monarchie  können  doch  nur  zwei
Voraussetzungen  zum  Grunde  haben.  Entweder  sind  Sie  der  Meinung,  daß  wir  —  ich
spreche  hier  von  der  Preußischen  Regierung  —  nicht  in  der  Lage  oder  nicht  fähig  gewesen
sind,  das  richtige  Maß  dessen,  was  wir  erstreben  können,  erstreben  dürfen,  erreichen  können,
  zu  beurtheilen,  und  daß  Sie  besser  in  der  Lage  sind,  dies  zu  beurtheilen  und  hoffen,
uns  darüber  zu  belehren.  Ich  kann  diese  Auffassung  mit  dem  Vertrauen,  was  von  so
vielen  verschiedenen  Seiten  auf  die  richtige  Leitung  der  Preußischen  auswärtigen  Angelegenheiten
  bisher  ausgesprochen  worden  ist,  nicht  in  Einklang  bringen.  Wir  haben  in  sehr
ernsten  Zeiten,  unter  sehr  schwierigen  Verhältnissen,  unter  gefahrvollen  Kämpfen  diese
Sache  so  weit  geführt,  bis  zu  einem  Punkte,  dem  Sie  Ihre  volle  Anerkennung  gezollt
haben.  Nun  spricht  aus  diesen  Amendements  aber  doch  die  Ueberzeugung,  wir  hätten  das
entweder  nicht  erstrebt  oder  erreicht,  was  wir  zur  besseren  Consolidirung  hätten  erstreben
oder  erreichen  können;  oder  es  ist  etwas  Anderes.  M.  H.!  Sie  halten  uns  für  schüchterne,
verlegene  Leute,  die  ermuthigt  werden  müssen,  denen  man  eine  douce  violence  anthun
müsse,  damit  sie  sich  entschließen,  das  zu  fordern,  was  sie  im  Grunde  ihres  Herzens  eigentlich
  selbst  wünschen.  Ich  kann  Ihnen  auf  das  Bestimmteste  erklären,  daß  dem  nicht  so  ist.
Wir  haben  uns  die  Grenze  unserer  Ansprüche  an  die  Opfer,  die  von  den  übrigen  Regierungen
  zu  bringen  wären,  darin  gestellt,  wo  ich  sie  schon  öfter  bezeichnet  habe,  in  dem,
was  uns  unentbehrlich  schien  zur  Führung  eines  nationalen  Gemeinwesens.  Dies  glauben
  wir  erreicht  zu  haben,  wir  glauben,  daß  die  Mittel  dazu  ausreichen.  Der  Herr  Vorredner
  hat  nun  gesagt,  daß  sein  Amendement  die  Befugnisse  der  Preußen  verbündeten
Regierungen  nicht  beeinträchtige  und  nicht  beeinträchtigen  könne.  Zuerst  muß  ich  zu  erwä-