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gen  geben,  daß  darüber  diese  Regierungen  selbst  die  besten  Richter  sind;  zweitens,  daß
man  ihnen,  wenn  sie  eine  Beeinträchtigung  darin  finden,  nicht  überzeugend  widersprechen
kann.  Sie  schaffen  eine  den  Ministerien  und  höchsten  Regierungen  der  einzelnen  Bundesländer
  vorgesetzte  Spitze  und  Behörde  außerhalb  des  Bundesraths.  Innerhalb  des  Bundesraths
  findet  die  Souverainetät  einer  jeden  Regierung  ihren  unbestrittenen  Ausdruck.
Dort  hat  jede  ihren  Antheil  an  der  Ernennung  des  gewissermaßen  gemeinschaftlichen
Ministeriums,  welches,  neben  anderen  Functionen,  auch  der  Bundesrath  bildet.  Dieses
Gefühl  der  unverletzten  Souverainetät,  welches  dort  seine  Anerkennung  findet,  kann  nicht
mehr  bestehen  neben  einer  contrasignirenden  Bundesbehörde,  die  außerhalb  des  Bundesrathes
  aus  preußischen  oder  anderen  Beamten  ernannt  wird,  und  es  ist  und  bleibt  eine
capitis  deminutio  für  die  höchsten  Behörden  der  übrigen  Regierungen,  wenn  sie  sich  als
Organe,  gehorsamleistende  Organe  einer  vom  Präsidium  außerhalb  des  Bundesrathes
ernannten  höchsten  Behörde  in  Zukunft  ansehen  sollten.  Glauben  Sie  nicht,  daß  wir  die
Frage  nicht  erwogen  haben,  ob  die  übrigen  Regierungen  diesen  Anflug  von  einer  Verminderung
  ihrer  Souverainität  auf  sich  nehmen  wollen.  Wir  haben  über  die  Frage,  ob
die  Ministerien  der  Einzelstaaten,  namentlich  die  Kriegs=  und  Finanz-Ministerien  u.  s.  w.
bleiben  würden,  Wochen  lang  verhandelt.  Unsere  Arbeit  ist  keine  leichte  gewesen,  und  Sie
können  leicht  ermessen,  mit  welchem  Eindruck  wir  nach  unsern  schweren  und  erschöpfenden
Arbeiten  hier  Amendements  hören,  die  von  Allem,  was  wir  gethan  und  geleistet  haben,
abstrahiren,  von  dem  in  der  Geschichte  unerhörten  Fall,  daß  die  Regierungen  von  30
Millionen  Deutschen  sich  nicht  blos  dem  Wortlaute  nach,  wie  bei  der  alten  Bundesakte,
sondern  auch  dem  Geiste  nach  über  einen  solchen  Entwurf  geeinigt  haben,  keine  Notiz
nehmen.  Ich  möchte  Sie  doch  bitten,  den  Einfluß  der  Regierungen,  die  Nothwendigkeit
ihrer  Mitwirkung  beim  Zustandekommen  des  Werkes,  nicht  zu  unterschätzen.  Wir  kommen
sonst  auf  denselben  Weg,  den  wir  in  den  Jahren  1848—1850  gewandelt  sind.  Damals
waren  die  Regierungen  minder  stark  und  hatten  geringeres  Selbstgefühl  als  heute.  Trotzdem
  ist  es  damals  nicht  gelungen,  den  wohlwollendsten  und  vielleicht  theoretisch  richtigsten
Gedanken  für  nationale  Einigung  Anerkennung  zu  schaffen,  weil  das  Einverständniß  der
Regierungen  fehlte.  Wenn  es  sich  nur  darum  handelt,  Amendements  zu  stellen,  so  könnte
ich  selbst  deren  fünfzig  einbringen.  Sie  haben  nur  den  Fehler,  daß  sie  früher  bereits
abgeworfen  sind  oder  von  Hause  aus  keine  Aussicht  auf  Annahme  haben,  oder  daß  sie
nicht  verstanden  werden  und  die  Preußischen  Bestrebungen  verdächtigen  könnten.  Deshalb
behalte  ich  sie  für  mich,  weil  mir  mehr  am  Zustandekommen  des  Ganzen,  als  am  Durchsetzen
  meiner  persönlichen  Meinung  liegt.  Wenn  ich  Sie  gebeten  habe,  die  Nothwendigkeit
des  Zusammengehens  mit  den  Regierungen  nicht  zu  unterschätzen,  so  bin  ich  zu  der  Ueberzeugung,
  daß  dies  bisher  der  Fall  ist,  sehr  wohl  berechtigt.  Es  sind  bisher  gegen  90
Amendements  gestellt,  und  ich  kann  hier  versichern,  daß  bisher  und  zwar  zum  ersten  Male
vorgestern  ein  einziger  der  Herren  Amendementssteller,  einer  von  der  konservativen  Seite,
es  der  Mühe  werth  hielt,  vorher,  ehe  er  sein  Amendement  einbrachte,  an  mich  die  beiläusige
  Frage  zu  richten,  wie  denn  die  Regierungen  sich  zu  diesem  Amendement  stellen  würden.
  Die  übrigen  Amendements  sind  in  vollständiger  und  freiwilliger  Unbekanntschaft  mit
dem,  was  die  Regierungen  gewünscht,  erstrebt  und  verhandelt  haben,  gestellt  worden,  und
ich  kann  in  Bezug  auf  das  vorliegende,  dessen  Tendenz  mir  vollständig  klar  ist,  und  welches
  ich  von  neuem  seit  gestern  Gelegenheit  gehabt  habe,  mit  den  anwesenden  Bundeskommissarien
  zu  besprechen,  die  Versicherung  im  Namen  sämmtlicher  Regierungen  wiederholen,
  daß  dieses  Amendement  für  sie  vollständig  unannehmbar  ist  und  es  das  ernsteste
Hinderniß  für  das  Zustandekommen  der  Verfassung  bilden  würde,  wenn  das  Amendement
angenommen  würde  und  bliebe.

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