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(Der  Abgeordnete  Graf  Bethusy-Huc  begründete  sein  Amendement.  Der  Abg.  Waldeck
  sprach  für  die  Annahme  des  Unterantrags  Bennigsen;  der  Abg.  v.  Thielau  gegen  dieselbe.
Der  Abg.  Lasker  empfahl  seinen  Unter-Antrag.  Nach  ihm  ergriff  das  Wort  der  Vorsitzende
der  Reichstags-Kommissarien.)

Die  Verantwortlichkeit  der  Preußischen  Ministerien  bleibe  nach  der  Einführung  des
Bundes-Verfassungsentwurfs  dieselbe  wie  vor  dieser  Einführung.  Daß  er  der  Freiheit
des  Volkes,  der  Freiheit  der  Individuen  feindlich  gegenüberstehe  —  sei  nicht  richtig.  Jede
ehrliche  Regierung  habe  die  Pflicht,  die  größtmögliche  Freiheit  des  Volkes,  soweit  solche
mit  der  Sicherheit  des  Staats  verträglich  sei,  jeder  Zeit  zu  erstreben.

(Der  Abgeordnete  Ellissen  sprach  für  das  Unteramendement  Bennigsen;  ebenso  der
Abg.  Schulze  und  der  Abg.  Miquel.  Der  Vorsitzende  der  Reichstags-Kommissarien  nahm
hierauf  das  Wort:)

Der  größte  Theil  der  Aeußerungen  des  Herrn  Vorredners  bestätigt  nur  die  Richtigkeit
  dessen,  was  ich  vorher  über  das  Bedürfniß  sagte,  daß  diejenigen  Herren,  die  etwas  zu
Stande  bringen  wollen  und  Amendements  nicht  stellen,  um  aufzuhalten  oder  um  gewissermaßen
  nach  einem  vulgären  Ausdruck  die  Suppe  zu  versalzen,  daß  diese  Herren,  die  etwas
zu  Stande  bringen  wollen,  bevor  sie  einschneidende,  bedeutsame  Amendements  stellen,  doch
bei  irgend  einem  der  Kommissarien  sich  erkundigten,  wie  die  Stellung  der  Regierungen
dazu  ist.  Wir  würden  dann  eine  Menge  von  Mißverständnissen  und  unter  Umständen
auch  von  mißverständlichen  Abstimmungen  vermeiden.

Ich  kann  dem  Herrn  Vorredner  nur  versichern,  daß  ich  in  dem  einen  Theile,  den  er
von  der  Rede  des  Herrn  von  Thielau  reproduzirt  hat,  wesentlich  mit  Herrn  von  Thielau
einverstanden  bin.  Der  ganzen  Rede  bin  ich,  weil  ich  ein  augenblicklich  dringendes  Geschäft
  schriftlich  zu  besorgen  hatte,  nicht  im  Stande  gewesen,  zu  folgen,  aber  darin  bin  ich
mit  derselben  einverstanden,  daß  die  Verantwortlichkeit  der  preußischen  Ministerien  genau
dieselbe  bleibt,  wie  vorher.  Ich  glaube  auch,  mich  gestern  in  meiner  letzten  oder  vorletzten
Aeußerung  eben  dahin  ausgesprochen  zu  haben,  indem  ich  sagte,  ich  müßte  als  preußischer
Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten  darauf  bestehen,  daß  ich  entweder  selbst  der
Bundeskanzler  bin,  oder  daß  die  Instruction  des  Bundeskanzlers  ausschließlich  von  mir
abhängt.  Wenn  ich  nun  diese  ausschließliche  Berechtigung  in  dem  Sinne  mißbrauchen
wollte,  daß  meine  gleich  mir  verantwortlichen  und  auf  die  Verfassung  vereidigten  preußischen
  Kollegen  mir  sagten:  „Da  können  wir  nicht  folgen“,  dann  würde  ich,  da  es  unmöglich
  ist,  daß  ich  demselben  König  und  Herrn,  der  mich  als  preußischen  Minister  ernannt,
in  meiner  Eigenschaft  als  Instruktor  des  Bundeskanzlers  oder  als  Bundeskanzler,  den
Gehorsam  aufkündigte,  ich  würde  mich  entweder  der  Majorität  meiner  Kollegen  im  preußischen
  Ministerium  zu  fügen  haben  bei  meinen  Instructionen  an  den  Bundeskanzler,  oder
ich  würde  nach  anderen  Kollegen  suchen  müssen,  die  die  Verantwortlichkeit  für  das  Verhalten
  des  Bundeskanzlers  mit  übernehmen.  Daß  in  wichtigen  Angelegenheiten,  z.  B.
bei  neuen  Gesetzen,  die  preußische  Stimme  im  Bundesrathe  abgegeben  würde,  ohne  die
übrigen  in  Preußen  verantwortlichen  Ressortchefs  zu  fragen,  ist  nicht  denkbar;  ja  die
letzteren  würden,  wenn  nicht  direkt,  doch  jedenfalls  durch  ihre  Untergebenen,  wie  ich  das
gestern  schon  angedeutet,  durch  höhere  Beamte  ihres  Ressorts,  im  Bundesrathe  vertreten
sein,  und  würden  auf  die  Formulirung  des  preußischen  Votums  durch  diese  ihre  Organe
ihren  Einfluß  üben  können.  Nur  könnte  ich  mir  als  auswärtiger  Minister  nicht  gefallen
lassen,  daß  nun  diese  mit  dem  Bundeskanzler  zusammensitzenden  Vertreter  der  übrigen
Ressortchefs  oder  —  auf  diesen  Unterschied  kommt  es  mir  nicht  an  —  außerhalb  des
Bundesraths  sich  befindenden  Vertreter  der  Ressortschaft,  auch  mit  dem  Rechte  einer  verantwortlichen
  Contrasignatur  ausgestattet  würden  und  dem  Bundeskanzler  sagen
könnten:  diesem  Votum  stimmen  wir  nicht  bei,  denn  es  ist  mit  unserer  persönlichen  Ver-